Frage an Konstantin von Notz bezüglich Umwelt

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Claus S. •

Frage an Konstantin von Notz von Claus S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Abgeordneter von Notz,

sollte ein Autofahrer, der sein Dieselfahrzeug aus dem Jahr 2013 (Euro 5 / 2-Liter Hubraum) gegen ein Diesel-Neufahrzeug aktuell (Euro 6 D / 2-Liter Hubraum mit Adblue-Zusatztank, der die Stickoxyde um über 90 % reduziert) austauscht, weniger Kfz-Steuer, gleich viel oder mehr, zahlen?
Mit freundlichen Grüssen
Claus Schubert

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schubert,

haben Sie besten Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Wir Grüne im Bundestag halten die derzeitige Ausgestaltung der Kfz-Steuer für unzureichend. Sie können unsere Ideen in unserem Antrag, den wir im Herbst bei der letzten Reform der Kfz-Steuer gestellt hatten, hier nachlesen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/226/1922613.pdf.

Für die Bemessung der Kfz-Steuer ist es erforderlich, zwischen unterschiedlichen Grenzwerten zu unterscheiden: Beim CO2-Ausstoß gibt es keine absoluten Grenzwerte für jedes einzelne Fahrzeug, sondern flottenspezifische CO2-Grenzwerte. Damit stehen die Hersteller in der Verantwortung, die CO2-Emissionen ihrer gesamten Neuwagenflotte zu senken. Das steht im Zusammenhang damit, dass die CO2-Grenzwerte maßgeblich der Erhaltung des Klimas, aber auch der besseren Verbrauchseffizienz der Fahrzeuge dienen. Gleichzeitig hat aber auch der individuelle Neuwagenkauf einen wichtigen Einfluss auf die tatsächlichen CO2-Emissionen. Es ist deshalb richtig, dass die Kfz-Steuer Anreize setzt, CO2-arme oder gar CO2-freie Fahrzeuge im Verhältnis besserzustellen. Anderes gilt hingegen für die Stickoxid-Grenzwerte: Hierbei handelt es sich um absolute Grenzwerte, deren Einhaltung von den Automobilherstellern sichergestellt werden muss. Die aus Stickstoffoxiden resultierenden Gefahren machen es erforderlich, dass Neuwagen nicht zugelassen werden können, die diesen Anforderungen nicht genügen. Bekannt ist in diesem Kontext zudem, dass bei einigen Modellen illegale Abschalteinrichtungen dafür gesorgt hatten, dass diese Grenzwerte nur im Testverfahren nicht jedoch im Realbetrieb eingehalten wurden, sodass die Hersteller zu Rückrufen aufgefordert wurden und sich mit zahlreichen Klagen konfrontiert sehen. Dieses Verhalten der Automobilindustrie halte ich auch vor dem Hintergrund für äußerst problematisch, da es informierten Kaufentscheidungen zuwiderläuft.

Mit besten Grüßen nach Simmern!
Konstantin v. Notz

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