Nord-Stream-Ermittlungen: Wie wird politische Einflussnahme auf die Anklage ausgeschlossen?
Herr von Notz,
die EU fordert seit Jahren, die Weisungsgebundenheit deutscher Staatsanwaltschaften gegenüber der Politik abzuschaffen, um deren vollständige Unabhängigkeit analog zur Richterschaft zu garantieren. Bislang wurde dies in Deutschland nicht umgesetzt.
Aktuelle Berichte (12/2025-01/2026) zur Nordstreamsabotage zeigen eine erdrückende Indizienlast, die laut GBA in Richtung ukrainischer Sicherheitsbehörden deutet. Da der Generalbundesanwalt jedoch dem Bundesjustizminister untersteht und somit theoretisch politisch weisungsgebunden ist, besteht in der Öffentlichkeit die Sorge vor politischer Einflussnahme.
Wie stellen Sie sicher, dass in diesem politisch hochsensiblen Fall jedwede ministerielle Einflussnahme auf die Ermittlungen, eine mögliche Verzögerung oder Aufweichung einer Anklageschrift konsequent ausgeschlossen wird? Welche parlamentarischen Kontrollmechanismen greifen hier, um die Unabhängigkeit der Strafverfolgung vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren zu garantieren?
Sehr geehrte Frau C.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut! Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung auf Ihre Frage. Die letzten Sitzungswochen vor der parlamentarischen Sommerpause haben es nochmal in sich.
Bitte erlauben Sie mir, Sie zunächst darauf hinzuweisen, dass ich mich, auch in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestags, das die Arbeit der drei Nachrichtendienste des Bundes überwacht, bereits mehrfach durchaus ausführlich zu den Ermittlungen des Generalbundesanwalts (GBA) in Sachen Nordstream geäußert habe. An dieser Stelle erlaube ich mir, Sie auf meine bisherigen Antworten auf dieser Plattform zu verweisen. Mit Hilfe der bekannten Suchmaschinen finden Sie zahlreiche weitere Artikel und Interviews von mir zu dem Thema. Wiederholt habe ich mich auch zu Fragen nach der Unabhängigkeit der Behörden geäußert.
Exemplarisch möchte ich Sie auf ein Interview verweisen, das ich vor längerer Zeit dem DLF zu den Anschlägen, den im Raum stehenden Spekulationen und der notwendigen, weiteren Aufklärung gegeben habe. Sie finden das Interview hier: https://www.deutschlandfunk.de/welche-spur-bei-nordstream-interview-mit-konstantin-von-notz-b90-gruene-dlf-a465b489-100.html.
An dieser Stelle noch einmal in aller Klarheit: Die Anschläge auf die Nordstream-Pipelines waren ganz zweifellos ein gravierender Anschlag auf die deutsche Versorgungsinfrastruktur. Dieser muss aufgeklärt werden. Dies geschieht: Der GBA ermittelt. Indizien, dass es hier zu Einflussnahmen kam oder diese Gefahr besteht, liegen mir nicht vor.
Die aktuellen Entwicklungen in der vergangenen Woche und die erste Anklageerhebung durch den Generalbundesanwalt haben Sie ja sicherlich auch verfolgt. Ich zumindest fühle mich sehr darin bestärkt, den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und ihrer Arbeit zu vertrauen. Selbstverständlich lassen wir uns in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestags regelmäßig vom Generalbundesanwalt über dieses und andere Verfahren berichten und haben bisher keinerlei Indizien dafür, dass nicht unabhängig und entschlossen weiter aufgeklärt wird.
Mit besten Grüßen nach Dresden!
Konstantin v. Notz
