Frage an Kordula Schulz-Asche bezüglich Finanzen

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Kordula Schulz-Asche
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Frage von Andreas K. •

Frage an Kordula Schulz-Asche von Andreas K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,

ich wende mich heute mit einer Anfrage an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnnen. Vor kuzrem lief im Fernsehen (Das Erste / PlusMinus) eine Bericht über eine in Rente gegangene Frau, die über Ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen hatte. Die Frau war gesetzlich Krankenversichert und wird nun, durch eine nachträgliche Gesetzesänderung von 2003, durch die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmict, gezwungen, 10 Jahre rückwirkend, Sozialversicherungsbeiträge bzw. Krankenkassenbeiträge bezogen auf die ausgezahlte Summe, zu entrichten.

Da auch ich seit 1994 eine Dirketversicherung (Altvertrag) bei meinem Arbeitgeber habe und freiwillig gesetzlich Versichert bin, sehe ich es nicht ein und empfide es als eklatanten Verstoß gegen den Vertrauens- bzw. Bestandsschutz von Altverträgen, bei Auszahlung der Versicherungssumme auch noch tausende Euro rückwikend (einschließlich den Arbeitgeberanteil) zu zahlen. Damit würde der ganze Vertrag sowie die betriebliche Altersversorgung unrentabel. Des Weiteren, mindern die monatlichen Beiträge vom Bruttogehalt in diese Direktversicherung nicht mur meine künftige monatliche Rente, nein, ich muss diesen Angesparten Betrag auch noch mal voll Sozialversicherungsbeiträge entrichen. Das ist doch total absurd.

Als freiwillig Versicherter zahle ich sowieso schon genug an die Krankenkasse. Abgesehen davon, ist das eine Diskriminierung den Privatversicherten gegenüber, die mal wieder fein raus sind.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit schnellstens abgeschafft, der Bestandsschutz für Altverträge wieder hergestellt und es keine untershiedliche Behandlung von privat- und gesetzlich Versicherten diesbezüglich mehr gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaufmann

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

vielen Dank für Ihre Zuschrift bezüglich des Themas Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten, bzw. zu den Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Höhe Ihrer Krankenversicherungsbeiträge. Leider habe ich die von Ihnen erwähnte Fernsehsendung nicht gesehen und kann deshalb auch auf die von Ihnen geschilderten Umstände nicht weiter eingehen. Insofern ist es für mich auch nicht ganz einfach hier die Parallele zu Ihrem persönlichen Fall zu ziehen. Lassen Sie mich aber kurz grundsätzlich ausholen:

Die von Ihnen kritisierte Regelung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2004. Damals wurde von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU/CSU beschlossen, dass auf Arbeitseinkommen von Rentnerinnen und Rentnern aus selbstständiger Tätigkeit und auf Versorgungsbezüge, die im Zusammenhang mit einem früheren Arbeitsverhältnis stehen, statt des halben allgemeinen Beitragssatzes der volle Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden muss. Darüber hinaus wurden die Bezieherinnen und Bezieher von laufenden und einmalig gezahlten Versorgungsbezügen gleichgestellt. Auf einmalig ausgezahlte Versorgungsbezüge, die im Rahmen der betrieblichen Alterssicherung abgeschlossen wurden, waren bis dahin keine Beiträge zu entrichten, wenn die Kapitalabfindung vor Renteneintritt ausgezahlt wurde. Laufende Versorgungsbezüge und Kapitalabfindung nach Renteneintritt wurden dagegen schon bis dahin mit Beiträgen belegt. Diese unterschiedliche Behandlung von laufenden und einmalig gezahlten Versorgungsbezügen war ungerecht. Sie spiegelte nicht die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen wieder, sondern machte die Höhe der Beitragsbelastung vom Auszahlungsmodus abhängig. Beschlossen wurde damals auch, dass bei Auszahlung der Einmalzahlung die Beiträge zur Krankenversicherung nicht auf einen Schlag fällig werden. Sie werden auf zehn Jahre gestreckt.

Auslöser der Gesetzesänderungen war der Umstand, dass der Selbstfinanzierungsanteil der Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner von 1973 bis 2003 von gut 70 Prozent auf rund 43 Prozent abgesunken war. Rund 57 Prozent mussten über das Beitragsaufkommen der jüngeren Krankenversicherten aufgebracht werden. Vor diesem Hintergrund haben wir und die anderen an der Gesundheitsreform 2004 beteiligten Parteien es für notwendig gehalten, dass sich leistungsfähige Rentnerinnen und Rentner stärker an den Kosten ihrer Krankenversicherung beteiligen als bis dahin.

Hier stellt sich natürlich die Frage, ob diese Regeln als „gerechter“ als die bis dahin geltenden Regelungen bezeichnet werden können. Wir würden diese Frage auch in der Rückschau grundsätzlich mit einem „Ja“ beantworten. Zum einen, weil die Rechtsänderung zu mehr Beitragsgerechtigkeit zwischen älteren und jüngeren Versicherten geführt hat. Aber auch, weil in der gesetzlichen Krankenversicherung der Grundsatz gilt, dass die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhoben werden. Zu dieser Leistungsfähigkeit tragen aber auch die Bezüge bei, die Versicherte neben ihren Renteneinkommen erhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für einmalig ausgezahlte Geldsummen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen auch über den Monat der Auszahlung hinaus verbessern. Trotzdem - da sind wir uns in der Bewertung wahrscheinlich einig - sind die beschlossenen Regelungen natürlich nicht wirklich befriedigend. Dass die zusätzliche Alterssicherung beitragsrechtlich unterschiedlich behandelt wird - je nachdem, ob sie privat oder über den Arbeitgeber abgeschlossen wird - ist auch aus unserer Sicht unbefriedigend. Hier gebe ich Ihnen natürlich recht.

Wir wären deshalb lieber einen anderen Weg gegangen. Wir setzen uns nach wie vor für eine Bürgerversicherung ein, in die die gesamte Wohnbevölkerung einbezogen und die Beitragsbemessungsgrundlage auf alle Einkunftsarten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ausgedehnt wird. Auch eine solche Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage würde zu höheren Beitragszahlungen für die Versorgungsempfänger führen, die neben ihren Versorgungsbezügen auch eine Altersrente erhalten. Die Mehrbelastungen würden aber deutlich niedriger ausfallen, als mit der nun geltenden Regelung. Allerdings gibt es für solch einen großen Reformschritt noch keine parlamentarischen Mehrheiten.

Sehr geehrter Herr Kaufmann, ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position etwas darstellen und erklären. Falls Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich Ihnen gerne in meiner Bürgersprechstunde zur Verfügung. Diese findet in Hofheim statt, Termine entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder aber von meiner Website unter www.schulz-asche.de .

Mit freundlichen Grüßen nach Hattersheim,

Kordula Schulz-Asche

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