Wie stehen Sie zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz von SPD, Grünen und CDU/CSU?

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Kristian Klinck
SPD
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Frage von Ronald S. •

Wie stehen Sie zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz von SPD, Grünen und CDU/CSU?

Sehr geehrter Herr Klinck,
ich habe vor ca. 30 Jahren über meinen damaligen Arbeitgeber eine Kapital bildende Lebensversicherung abgeschlossen und aus meinem Nettogehalt finanziert.

Nach der Auszahlung muss ich nun erneut Krankenkassenbeiträge zahlen und zwar auch die Arbeitgeberanteile, die Pflegekasse, die es damals nicht gab und auch den speziellen Kassenanteil, den es damals auch nicht gab. Dieses Gesetz (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) wurde 2004 rückwirkend in Kraft gesetzt. Wann wird diese Ungerechtigkeit rückwirkend geheilt? Norbert Maroses kennt den Fall... Ebenso die damalige Bundestagsabgeordnetet Malecha-Nissen...
Wann kommt endlich Bewegung in diese schon lange offene sozial Frage?
Freundliche Grüße
Ronald Senser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Senser,

viele Menschen mussten - wie Ihnen sicher bekannt ist - die Erfahrung machen, von der Sie berichten. Wenn z.B. eine betriebliche Altersvorsorge bei der Einzahlung sozialversicherungsfrei ist, ist es ja statthaft, dort bei den Auszahlungen Krankenversicherungsbeiträge zu berechnen. Durch die von Ihnen erwähnte Gesundheits"reform" wurden aber auch Auszahlungen sozialversicherungspflichtig, die, wie in Ihrem Beispiel, auf Einzahlungen aus dem Nettoeinkommen zurückgehen.

Dies bezeichne ich als in hohem Maße ungerecht. Zwar muss man einräumen, dass das gesamte System der sozialen Marktwirtschaft damals kurz vor dem Kollaps stand. Die damals getroffenen sehr drastischen Maßnahmen kann ich jedoch nicht als gerecht bezeichnen, insbesondere da ja sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerbeitrag berechnet wurde und noch wird.

Wie geht es jetzt weiter? Für neu abgeschlossene Verträge brauchen wir eine sinnvolle Regelung. Zahlungen dürfen nur einmal der Sozialversicherung unterliegen, entweder als Einzahlungen im Arbeitsleben oder als Auszahlungen nach dem Ausscheiden daraus. Für Altverträge reicht der unlängst eingeführte Freibetrag für Betriebsrenten aus meiner Sicht nicht aus. Generell sollte maximal der Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen sein. Wir brauchen für Altverträge ein Überleitungsgesetz, dass Lösungen enthält, die die damalige Einzahlungssituation (Beiträge aus Nettoeinkommen oder Entgeltumwandlung oder...) berücksichtigen. Dazu werde ich nach der Wahl gerne Gespräche mit Betroffenen und ihren Interessenverbänden führen.

Aus meiner Sicht gibt es im Sozial- und Gesundheitswesen erhebliche Möglichkeiten für eine Beitragsentlastung. Erwähnt seien neben der Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen in die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise das Zurückdrängen privaten Gewinninteresses in der Gesundheitsversorgung und eine Reduzierung der Zahl der Krankenkassen.

Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, melden Sie sich bei Bedarf gerne nochmal.

Viele Grüße

Kristian Klinck

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