Warum gibt es für die Einbürgerung keine staatliche Sprachprüfung, um gefälschte Zertfikate zu verhindern und den Standard gleich zu halten?
Sehr geehrter Herrn C.,
Die Sprachkenntnisse für eine Einbürgerung werden bereits heute durch anerkannte und qualitätsgesicherte Prüfungen nachgewiesen. Die entsprechenden Sprachtests werden unter anderem vom Goethe-Institut und von telc durchgeführt, zwei etablierten und erfahrenen Trägern, deren Zertifikate bundesweit anerkannt sind.
Entscheidend ist dabei nicht, ob die Prüfung von einer staatlichen oder einer privaten Einrichtung durchgeführt wird, sondern dass sie nach einheitlichen Standards erfolgt und zuverlässig überprüft werden kann. Die Einbürgerungsbehörden prüfen eingereichte Zertifikate konsequent auf ihre Echtheit und arbeiten dabei eng mit den Prüfungsanbietern zusammen, um Fälschungen zu erkennen. Man könnte staatliche Sprachprüfungen einführen, diese wären aber sehr aufwendig und kostenintensiv.
Zudem hat der Gesetzgeber die Konsequenzen für Täuschungsversuche deutlich verschärft: Wer ein gefälschtes Sprachzertifikat vorlegt, kann für bis zu zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden. Damit wird klar signalisiert, dass Urkundenfälschung im Einbürgerungsverfahren kein Kavaliersdelikt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci
