Ich bin vorsichtig mit genauen Prognosen, da ein solches Gesetz einen langen Weg geht - vom Referentenentwurf aus dem federführenden Ministerium über die Beteiligung der entsprechenden Verbände und die Einigung innerhalb der Regierung bis zum parlamentarischen Verfahren im Bundestag - und der genaue Zeitplan daher oftmals schwierig einzuschätzen ist.
in Deutschland ermitteln das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste in dem vom Generalbundesanwalt eingeleiteten Verfahren.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.
Ich finde dieses Vorhaben ebenfalls sehr wichtig. Die Umsetzung wird Teil des s.g. Migrationspakets II sein, das in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.