Wie sind die EU-Sanktionen sowie das Gesetz zur Bestrafung von Verstößen gegen EU-Sanktionen vom 15. Januar 2026 mit dem Grundgesetz und den universellen Menschenrechten vereinbar?
Werter Herr Klingbeil,
vom EU-Rat werden unrechtmäßig Sanktionen gegen Bürger ausgesprochen und EuGH-Urteile dazu ignoriert (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/eu-ignoriert-eigene-urteile-trotz-niederlage-bleiben-sanktionen-bestehen-berlin-schweigt-li.10020567).
Dies betrifft auch deutsche Journalisten und deren Familie, die in Sippenhaft genommen werden - wie im Falle von Hüseyin Doğru (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/koennen-unsere-kinder-nicht-mehr-ernaehren-behoerden-sperren-konten-von-journalisten-ehefrau-li.10027407).
Wie sind die EU-Sanktionen und das Gesetz zur Bestrafung von Verstößen gegen EU-Sanktionen vom 15. Januar 2026 mit dem Grundgesetz, der Rechtsstaatlichkeit, Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 11) und den universellen Menschenrechten vereinbar (https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf)?
