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Antwort 01.07.2024 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

§ 21 des Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), regelt bereits jetzt, dass Hunde nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden dürfen. Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zum Ziel haben, sind dementsprechend nicht erlaubt.

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Antwort 17.04.2024 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich freue mich, dass der Elementarschlüssel zum 01. Januar 2024 erhöht wurde, sowohl für den Elementarbereich (1 zu 10) als auch im Krippenbereich (1 zu 4)

Frage von Alexander L. • 12.01.2024
Winterdienst nicht leistungsfähig - was tun Sie?
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Antwort 31.01.2024 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In den vergangenen Jahren reduzierte sich die Anzahl, von der SRH extern engagierter Räumungskräfte, von 900 auf 725 Personen. Zum Ausgleich wurden leistungsfähigere Fahrzeuge angeschafft, die effektivere Räumungsarbeiten fördern.

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Antwort 01.12.2023 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In einer Großstadt wie Hamburg, in der es immer mehr Haustiere und Hunde gibt, ist eine gegenseitige Rücksichtsname von Tierhalter*innen und anderen Bürger*innen wichtig, weswegen etwa Prüfungen zur Leinenbefreiung eine gute Methode darstellen.

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Antwort 05.10.2023 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Hamburger Hundegesetz, das 2006 verabschiedet wurde, verfolgt einen gefahrpräventiven Ansatz, ebenso wie die zuvor geltende Hundeverordnung

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Antwort 07.02.2023 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf geförderte Wohnungen im 1. und 2. Förderweg (FW). Ich habe mich diesbezüglich mit dem für Stadtentwicklung zuständigen Ressort unserer Fraktion ausgetauscht und kann Ihnen nun folgende Antwort geben.