Warum dürfen VNB/gMSB geltende Gesetze wie 42b EnWG (GGV) einfach sanktions- und straflos ignorieren und sagen, sie setzen das einfach nicht um?
Sehr geehrter Frau Seitzl,
Seit Mai 2024 wurde das EnWG dahingehend angepasst, dass nach § 42b eine Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht wurde. Dies stellt, beispielsweise in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), praktisch die einzige finanziell rentable Möglichkeit dar, alle Eigentümer mittels Photovoltaik-Strom durch eigene Dachanlage zu versorgen, da andere Ansätze wie Mieterstrom meist teuere Zusatzhardware benötigen oder regulatorisch komplex sind.
Nach §20 Abs. 1 EnWG und nach Auffassung des BMWE, BNetzA sowie der Cleeringstelle EEG|KWKG sind VNB und gMSB, wie lokale Stadtwerke, seit mehr als 2 Jahren verpflichtet dieses Modell anzubieten.
Leider hat man als Bürger und Eigentümer große Probleme, diesen gesetzlichen Anspruch zu bekommen. Auch bei mir weigern sich die Stadtwerke Konstanz und sagen sie können es technisch nicht umsetzen.
Was unternehmen Sie gegen diese Verweigerungshaltung der VNBs? Warum dürfen die mir meinen WEG PV-Strom verhindern?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG.
Ich kann gut nachvollziehen, dass es frustrierend ist, wenn ein gesetzlich vorgesehenes Modell in der Praxis nicht ohne Weiteres umgesetzt werden kann. Gerade für Wohnungseigentümergemeinschaften kann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein wichtiger Baustein sein, um Solarstrom vom eigenen Dach pragmatisch und wirtschaftlich nutzbar zu machen.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und damit Bundesrecht. Die praktische Umsetzung hängt jedoch zunächst von den jeweils zuständigen Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und den konkreten technischen Voraussetzungen vor Ort ab. Ob in einem konkreten Fall eine Pflicht verletzt wurde, kann ich nicht abschließend bewerten.
Grundsätzlich gilt aber: Gesetzliche Vorgaben müssen in der Praxis wirksam werden. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein gesetzlich vorgesehenes Modell nicht umgesetzt wird oder ihnen eine Umsetzung ohne nachvollziehbare Begründung verweigert wird, müssen die zuständigen Stellen das transparent erklären und überprüfbar machen. Dafür gibt es im Energiewirtschaftsrecht Beschwerde und Aufsichtswege, insbesondere über die zuständigen Unternehmen selbst und gegebenenfalls über die Bundesnetzagentur.
Politisch ist für mich entscheidend, dass die Energiewende vor Ort funktioniert. Das gilt gerade für Mehrparteienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften. Wenn sich zeigt, dass gesetzliche Modelle wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in der Praxis systematisch nicht nutzbar sind, muss geprüft werden, ob es klarere Vorgaben, standardisierte Verfahren oder eine konsequentere Aufsicht braucht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lina Seitzl
