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Was tun Sie dagegen, dass EU Vorgaben zum Energy Sharing nicht umgesetzt werden und auf Lobbydruck durch zusätzlich Einschränkungen unattraktiv gemacht werden?

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Lina Seitzl
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Frage von Herbert B. •

Was tun Sie dagegen, dass EU Vorgaben zum Energy Sharing nicht umgesetzt werden und auf Lobbydruck durch zusätzlich Einschränkungen unattraktiv gemacht werden?

Sehr geehrte Frau Seitzl,

Seit Juni diesen Jahres sollte Energy Sharing, das lokale Teilen von EE-Strom über das Verteilnetz, ermöglicht werden. Deutschland hat die EU Vorgaben zwar in Gesetze gegossen, aber in der Ausgestaltung die Idee maximal konterkariert und damit unattraktiv gemacht.

Die seit Jahren bestehende fehlende Digitalisierung wird wieder als Ausrede genommen, um auf Druck der BDEW, eine tatsächliche technische Einführung auf 2027 zu verschieben und dabei eine teure, zusätzliche Dienstleisterrolle eines ESA zu erfordern (https://www.golem.de/news/bundesnetzagentur-energy-sharing-durch-provisionsmodell-komplett-unattraktiv-2607-210639.html). Die Aussage der BNetzA ist dabei ein Eingeständnis des Scheiterns.

Ähnliches ist bereits bei der GGV passiert, die seit 2024 Pflicht ist, derzeit aber nur von 3 (!) der 852 VNB in Deutschland ermöglicht wird.

Was tun Sie dagegen, dass beide Ansätze durch die Energiewirtschaft verzögert und verhindert werden?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Energy Sharing und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sollen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, vor Ort erzeugten erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass diese Möglichkeiten nicht nur gesetzlich bestehen, sondern auch einfach, wirtschaftlich und ohne unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand nutzbar sind.

Die SPD setzt sich dafür ein, dezentrale Energieversorgung und Bürgerenergie zu stärken. Auch im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, Verbraucherinnen und Verbraucher durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing stärker an der Energiewende zu beteiligen.

Daran muss sich die konkrete Umsetzung messen lassen. Wenn zusätzliche Verträge, komplizierte Abrechnungsmodelle oder die faktische Abhängigkeit von kostenpflichtigen Dienstleistern dazu führen, dass sich Energy Sharing für kleinere Projekte nicht rechnet, wird dieses Ziel verfehlt.

Deshalb muss zeitnah überprüft werden, ob die bestehenden Regelungen tatsächlich zu praktikablen und massentauglichen Verfahren führen. Das gilt auch für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Sollten fehlende Standards, technische Hürden oder uneinheitliche Prozesse die Umsetzung weiter ausbremsen, müssen die regulatorischen Vorgaben und gegebenenfalls auch das Energiewirtschaftsgesetz nachgebessert werden.

Den Vorwurf einer gezielten Verhinderung auf Lobbydruck kann ich ohne belastbare Nachweise nicht bewerten. Ihre grundsätzliche Kritik, dass Energy Sharing und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in der Praxis deutlich einfacher zugänglich sein müssen, ist jedoch berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lina Seitzl
 

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