Warum wird die Schufa nicht verboten oder zumindest Politisch verpflichtet ihre Scoringmethode transparent zu machen?

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Lisa Badum
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Frage von Jochen T. •

Warum wird die Schufa nicht verboten oder zumindest Politisch verpflichtet ihre Scoringmethode transparent zu machen?

Die Schufa speichert alle Daten, die zeigen, wie liquide ein Verbraucher ist und ob dieser offene Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern hat. Schon lange wird diese Einrichtung kritisiert, da oftmals Daten, die dort gespeichert sind, willkürlich und unrichtig erscheinen.
Was Viele nicht wissen: Die SCHUFA ist keine Behörde, sondern eine privatwirtschaftliche Holding AG. Die SCHUFA hat Zugriff auf 682 Millionen Informationen zu 66,3 Millionen Privatpersonen und 4,2 Millionen Unternehmen.Ihr angeschlossen sind 8.500 Firmenkunden.
Diese Intransparenz der Scoringmethode und die Übermacht durch die Anzahl der Kunden und verbundenen Unternehmen, beschränkt die Bürger in ihrer Handlungsfreiheit gemäßGG, Beispiel:Eine gut verdienende Alleinerziehende sucht in Berlin Mitte eine Wohnung und hat noch nie einen Kredit genommen, sie wird als Nichtkreditnehmerin (Negativscoring) und Alleinerziehende(2.Negativscoring) diese Wohnung nicht bekommen im Vergleich zu Jemandem der Kredite nimmt.Unfair!

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Sehr geehrter Herr T.

ich bin als und Klimapolitikerin keine Fachfrau für dieses Thema, möchte aber dennoch kurz Stellung beziehen. 

Auskunfteien wie die Schufa wissen viel über uns, während Verbraucher*innen kaum Informationen darüber haben, wie solvent oder vertrauenswürdig Unternehmen sind. Das ist kein ausgewogenes Kräfteverhältnis, und das müssen wir dringend ändern. 

Schon 2015 haben wir Grüne mit einem Gesetzentwurf mehr Transparenz und Regulierung beim Scoring gefordert. Auskunfteien sollten nur Daten speichern dürfen, die für die Bonitätsauskunft wirklich zwingend erforderlich sind, und Betroffene sollten auch jedes Jahr informiert werden, was über sie gespeichert wird, und sie müssen die Möglichkeit der Korrektur haben.

Bewertungen müssen nachvollziehbar sein, denn sie haben, wie Sie richtig beschreiben, einen großen Einfluss auf unsere Handlungsfreiheit. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke fordert, dass entsprechenden Ankündigungen des Schufa-Vorstands nun auch Taten folgen (RND, 02/2022). Auf ihrer Homepage hat die Schufa zuletzt erstmals Kriterien veröffentlicht, nach denen sie die Zahlungsfähigkeit von Verbraucher*innen bewertet. Das ist ein erster Schritt, reicht aber noch längst nicht aus. 

Mit besten Grüßen 

Lisa Badum 

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