Unbestimmter Rechtsbegriff „geeignete Form“ im Entwurf des Demokratiefördergesetzes

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Frage von Michael H. •

Unbestimmter Rechtsbegriff „geeignete Form“ im Entwurf des Demokratiefördergesetzes

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Frau Ministerin Paus,
mit Interesse nehme ich zur Kenntnis, dass im Entwurf des Demokratiefördergesetzes Ihres Hauses, in § 4 hinsichtlich der Förderung (Subvention) von Maßnahmen Dritter die Entwicklung von Förderrichtlinien vorgesehen ist. Hierzu soll die „Expertise von Zivilgesellschaft und Wissenschaft zuvor in geeigneter Form einbezogen werden.“

Was ist nach Ihrer Auffassung die geeignete Form im Sinne der Intention des Gesetzentwurfes, nämlich eine offene, pluralistische und vielfältige Gesellschaft zu schützen, erhalten und weiter zu fördern?

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