Frage an Lothar Binding bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Lothar Binding
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Frage von Johannes S. •

Frage an Lothar Binding von Johannes S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie berichtet wurde, haben (ehemalige) Abgeordnete, welchen Ihren Sitz verloren haben, sich vorher noch teure Schreibgeräte auf Staatskosten gekauft und diese mit nach Hause genommen.

Meine Fragen:
1. Stimmt das?
2. Ist das legal?
2. Auch SPD Abgeordnete?
3. Wo kann man sehen, welche ehem. Abgeordneten das getan haben, unbhängig von der Partei?
4. Wenn das wahr ist, wo ist der Unterschied zu einem Diebstahl von z.B. Firmeneigentum?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schewitz,

für Ihre Fragen danke ich Ihnen. Sie berufen sich vermutlich auf einen Bericht der Bild-Zeitung, der auf Informationen der Bundestagsverwaltung beruhen soll. Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass 115 Abgeordnete zwischen Januar und Juli 2009 180 Füller und Kugelschreiber und von August bis Oktober 2009 216 Stifte bestellt haben; von „goldenen Füllern“ oder Bestellungen „trotz Ausscheidens aus dem Bundestag“ war in diesem Bericht m.W. nicht die Rede. Ich kann daher nicht nachvollziehen, auf welche weiteren - ungenannten - Quellen und Recherchen sich die Bild-Zeitung stützt. Aber sicher fühlt sich die Bild-Zeitung den Standards seriöser, qualitätsorientierter Berichterstattung auch in dieser Angelegenheit verpflichtet. Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, bei der von Ihnen sinngemäß zitierten Zeitung genauere einzelne Sachverhalte und deren Informationsquellen zu erbitten.

Ihre Frage nach der Legalität beantworte ich mit dem Hinweis auf das sog. Konto für Sachleistungen in Höhe von 12.000 Euro im Jahr; dieses Geld steht jedem einzelnen Abgeordneten zur Verfügung, um den allgemeinen Büro- und Geschäftsbedarf abzudecken. In welchem Umfang und für welche Anschaffungen - Papier, Druckpatronen, Beamer, Kopierpapier, Flip-Chart, Faxgerät, CD’s, Scanner, Schreibgeräte etc. etc. - der Abgeordnete diese Pauschale nutzt, liegt - innerhalb der Vorgaben der Bundestagsverwaltung - in seinem eigenen Ermessen. Nach meinen Erfahrungen ist der Umgang mit dieser Kostenpauschale verantwortungsbewusst und sparsam. Wenn die von Ihnen zitierten Informationen stimmen, scheint es Ausnahmen zu geben. Außerdem ist für mich nicht alles was legal ist auch legitim.

Ich weiß weder, welche Kolleginnen und Kollegen „teure Schreibgeräte auf Staatskosten“ bestellt haben, noch habe ich selbst entsprechende Aufträge erteilt. Die mir bekannten Informationen der Bundestagsverwaltung enthalten keine Auflistung der Namen oder der Fraktionszugehörigkeit der Bestellerinnen und Besteller.

Aus diesen Erläuterungen ergibt sich auch meine Antwort auf Ihre vierte Frage.

Mit freundlichem Gruß, Lothar Binding