Liebe Herr Binding, können Sie sich vorstellen im nächsten Bundestag für die Verbesserung der Pächterrechte einzusetzen?

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Frage von Günther H. •

Liebe Herr Binding, können Sie sich vorstellen im nächsten Bundestag für die Verbesserung der Pächterrechte einzusetzen?

Grund :
Ich habe vor einigen Jahren ein Freizeit-Pacht-Grundstück erworben. Damals bin ich davon ausgegangen, daß Pacht und Miete gesetzlich ähnlich behandelt werden. Jetzt gibt es Schwierigkeiten mit dem Verpächter, der sich wie ein Großgrundbesitzer zu seinen Leibeigenen aufführt. Alle Pächter auf dem Freizeit/Campingplatz ducken sich, weil jeder bei einer jährlichen Kündigung mit dieser rechnen muß.
Zu dieser Problematik gab es auch eine Petition im Bundestag, die aber mangels Interesse nicht behandelt wurde.
Vorschlag :
Eine Kündigung des Pachtvertrages darf nur mit Zustimmung der Pachtintressengemeinschaft/des Pachtvereins erfolgen. Voraussetzung grobe Verstöße und mehrmalige Abmahnungen, ausgenommen selbstverständlich strafrechtliche Handlungen.

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Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Frage. Sie schreiben: "Zu dieser Problematik gab es auch eine Petition im Bundestag, die aber mangels Interesse nicht behandelt wurde." Leider finde ich die Petition nicht. Vielleicht können Sie noch die Nummer der Petition nennen oder nähere Angaben machen. Manchmal werden auch Petitionen auf privaten Portalen gestartet, die aber nicht in einem formalen Verfahren im Bundestag ankommen. Ich weiß dann auch manchmal nicht, wer hinter diesen privaten Portalen steckt, wer sie finanziert, wie sie legitimiert oder ob sie lobbygetrieben sind, warum der offizielle Weg umgangen wird etc.

Ich erwähne dies, weil es im Petitionsausschuss nicht möglich ist, eine Petition "mangels Interesse" nicht zu behandeln. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter aus der SPD Fraktion arbeiten dort sehr kompetent und zuverlässig. Das gilt übrigens auch für die meisten Kolleginnen und Kollegen aus den anderen demokratischen Fraktionen.

Wenn Sie vielleicht auf dem Portal des Petitionsausschusses nachschauen, dort gibt es die Möglichkeit einer ePetition... dann wären Sie direkt beim Petitionsausschuss des Bundestages angekommen.

Hier der Link, der Ihnen weiterhilft: https://epetitionen.bundestag.de/

Da ich nicht mehr für die nächste Legislaturperiode kandidiert habe, stellen Sie Ihre Frage, genau genommen, nicht an die richtige Stelle.

Aber ich möchte gleichwohl einen kleinen Hinweis geben: Oft ist es viel besser, sich an die jeweiligen Mitglieder des zuständigen Fachausschusses zu wenden. Dort gibt es für alle Fachfragen Berichterstatterinnen oder Berichterstatter, die sich den speziellen Themen kompetent annehmen. Wenn ich es richtig sehe, wäre das für Ihre Frage der Rechtsauschuss, bzw. die SPD Arbeitsgruppe Recht. Genauer kann ich heute keine Angaben machen, weil sich die Ausschüsse bzw. Arbeitsgruppen erst nach der kommenden Wahl neu konstituieren.

Hoffentlich hilft Ihnen dies zunächst einen Schritt weiter.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding