Sehr geehrter Herr Binding, die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre für uns eine Katastrophe. Wir könnten unser Haus nicht mehr bezahlen und würden sozial tief fallen. Warum tun Sie das?

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Lothar Binding
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Frage von Laura M. •

Sehr geehrter Herr Binding, die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre für uns eine Katastrophe. Wir könnten unser Haus nicht mehr bezahlen und würden sozial tief fallen. Warum tun Sie das?

Guten Tag Herr Binding, ich habe eine Frage zum Wahlprogramm: Sie wollen das Ehegattensplitting abschaffen. Wie genau ist das zu verstehen? Ich bin verheiratet und mein Mann verdient wesentlich mehr als ich und ist natürlich in einer günstigeren Steuerklasse. Würde wir beide gleich besteuert werden, dann hätten wir sehr viel weniger Geld. Wir würden dann alles verlieren, unter anderem unser Haus. Das wäre eine Katastrophe. Bitte mal um Stellungnahme. Gruß, Laura

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Sehr geehrte Frau Marquardt,

Ihre Frage zu unserem Programm lässt sich leicht beantworten. Dort lesen Sie den Satz: „Wir werden das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen ändern“. Sie sind also davon nicht betroffen.

Ihre weiteren Fragen beantwortet der folgende Ausschnitt aus unserem Programm: „Das geltende Steuerrecht befördert die klassische Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen. Das werden wir ändern und das Steuerrecht stärker auf Partnerschaftlichkeit ausrichten sowie die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen zwischen den Eheleuten gerecht verteilen. Das Ehegattensplitting bildet die gesellschaftliche Realität nicht mehr ab und schließt viele Haushalte mit Kindern von dem gewährten Steuervorteil aus. Nutznießer sind stattdessen vor allem Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen unabhängig von der Kinderzahl. Wir werden das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen ändern.“

Wie gesagt: So können Sie sehen, dass Sie davon nicht betroffen sind.

Außerdem halte ich die Formel „Ehegattensplitting abschaffen“ auch für unglücklich. Denn verfassungskonform kann das Ehegattensplitting aufgrund wechselseitiger Unterhaltsverpflichtungen nicht ersatzlos abgeschafft werden.

Hoffentlich hilft Ihne dies ein Stück weiter.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding