Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Luise Amtsberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marlies B. •

Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile

Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:

https://7argumente.de/

Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung ist nach wie vor sehr gut. Die Impfstoffe können zwar nicht jede Infektion verhindern, sie sorgen aber dafür, dass Corona-Infektionen deutlich seltener vorkommen und COVID-19-Erkrankungen bei vollständig Geimpften nur sehr selten schwer verlaufen. Eine Auffrischungsimpfung („Booster“) nach in der Regel sechs Monaten verstärkt den Immunschutz zusätzlich.

Eine Allgemeine Impfpflicht bietet nachhaltigen Schutz für das Gesundheitssystem. Die Steigerung der Impfquote führt dazu, dass weniger Personen einen schweren Krankheitsverlauf erleiden und stationär behandelt werden müssen. Durch die Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht kann eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.

Gleichzeitig kann das Risiko der Entstehung von Virusvarianten mit neuen Schadenspotentialen durch eine starke und anhaltende Immunantwort gegen zirkulierende SARS-CoV-2 Varianten vermindert werden.

Ein hoher Immunschutz der Bevölkerung wird dazu beitragen, künftig anderweitige Eingriffe in Grundrechte weitestgehend zu vermeiden, wie das Recht auf schulische Bildung, die freie Berufsausübung, die freie Ausübung von Kunst und Kultur, die Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Religionsausübung, bzw. die allgemeine Handlungsfreiheit.

Da ein gewisser Teil unserer Bürger*innen aus verschiedenen Gründen die Impfmöglichkeiten trotz der verschiedenen zum Einsatz kommenden und wissenschaftlich inzwischen sehr gut evaluierten Impfstoffe nicht nutzt, müssen wir Lösungen finden, um trotzdem unsere Gesellschaft und Wirtschaft vor Einschränkungen durch immer wiederkehrende Infektionswellen und das Gesundheitssystem vor einer drohenden Überlastung qua Masse der Erkrankten zu schützen.

Die einfachste Lösung wäre gewesen, wenn sich ein noch höherer Prozentsatz der Menschen hier im Land freiwillig hätte impfen lassen.

Weiterhin ist der Schutz nach vollständiger Immunisierung vor schweren Krankheitsverläufen hoch, insbesondere solchen, die zu Krankenhauseinweisungen und Behandlungen auf Intensivstationen führen, siehe Wochenberichte des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html). Damit leistet jede Steigerung der Immunisierungsquote einen Beitrag zur Vorbeugung vor einer Überbelastung des Gesundheitssystems. Entsprechend ist die Impfpflicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Luise Amtsberg

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