Wann gibt es endlich Ergebnisse zur Neuauszählung für das BSW?
Warum dauert es so lange das zu prüfen und warum passiert nichts? Es geht um das Vertrauen in demokratische Wahlen. Mittlerweile Misstrauen 18 % der Menschen der Richtigkeit der Wahlen. Das ist mehr als ihre Partei an Zuspruch bei der letzten Bundestagswahl hatte und deutlich mehr als in aktuellen Umfragen.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Aussage, es würde "nichts passieren" ist unzutreffend. Gern lege ich Ihnen den aktuellen Verfahrensstand sowie ein paar Erläuterungen dar, um Ihre Frage zu beantworten:
Nach den Vorgaben des Wahlprüfungsgesetzes werden die Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag über die bei ihm eingelegten Wahleinsprüche zu treffen hat, durch dessen Wahlprüfungsausschuss in einem besonderen, gerichtsähnlichen Verfahren vorbereitet. Während eines laufenden Verfahrens kann der Wahlprüfungsausschuss daher keine näheren Angaben zu seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit machen.
Allgemein zur Prüfung der Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 sowie zur Prüfung des auf Neuauszählung gerichteten Einspruches des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) kann jedoch Folgendes mitgeteilt werden:
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der am 23. April 2025 vom Verfahrensbevollmächtigten des BSW eingelegte Einspruch, der auf Neuauszählung der abgegebenen Stimmen gerichtet ist, wird dabei vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Im Rahmen der vom Wahlprüfungsgesetz vorgesehenen Vorprüfung wurden zu dem umfangreichen Vorbringen des BSW Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Wahlprüfungsausschuss eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen wiederum umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Am 20. Oktober 2025 hat das BSW einen ergänzenden Schriftsatz vorgelegt.
Derzeit findet die Auswertung und Prüfung des gesamten Vortrags des BSW und der dazu eingeholten Stellungnahmen sowie die Erarbeitung der entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses statt. In dieser wird der Ausschuss – vergleichbar mit einem Urteil – die wesentlichen Tatsachen und Entscheidungsgründe niederlegen.
Angaben darüber, wann der Wahlprüfungsausschuss über den auf Neuauszählung gerichteten Wahleinspruch des BSW abschließend entscheiden wird, sind ohne dabei den Beratungen der Mitglieder des Ausschusses vorzugreifen, nicht möglich. Wie Sie dem oben stehenden Überblick über den Verfahrensstand entnehmen können, wurde nach Einreichung des Einspruchs unmittelbar mit der Aufklärung und Prüfung des insoweit vom BSW vorgetragenen Sachverhalts bzw. der entsprechenden rechtlichen Argumentation begonnen. Der Vorwurf der Verzögerung des Verfahrens durch den Ausschuss entbehrt damit jeder Grundlage.
Mit besten Grüßen
Macit Karaahmetoglu, MdB
