Wie begründen Sie die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht angesichts der tatsächlichen Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit COVID-Patienten?

Profilfoto Mahmut Özdemir
Mahmut Özdemir
SPD
100 %
124 / 124 Fragen beantwortet
Frage von Mathias G. •

Wie begründen Sie die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht angesichts der tatsächlichen Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit COVID-Patienten?

Sehr geehrter Herr Özdemir,

Das Bundesministerium für Gesundheit resümiert im Abschlussbericht für das Jahr 2020, dass im Jahresdurchschnitt für COVID-19-Patienten in den deutschen Karankenhäusern "...2% aller Betten und knapp 4% der Intensivbetten benötigt wurden,..." (Seite 4)

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Analyse_Leistungen_Ausgleichszahlungen_2020_Corona-Krise.pdf)

Die Zusammenfassung des Berichts: "Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat."

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html

Die Daten für 2021 sind ähnlich.

(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1181959/umfrage/intensivmedizinische-behandlungen-von-corona-patienten-in-deutschland/)

Ist angesichts dieser Daten Ihrer Ansciht nach die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht gegeben?

Profilfoto Mahmut Özdemir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bei den in den Pandemiejahren aufgetretenen Krankenhaus- und Todesfällen, handelt es sich um die Krankenhaus- und Todesfälle, die trotz der Pandemiemaßnahmen / Schutzmaßnahmen auftraten. Es ist daher davon auszugehen, dass ohne Regierungshandeln hier deutlich höhere Fallzahlen aufgetreten wären, inklusive einer Überlastung des Gesundheitssystems.

Nun zu Ihrer Frage der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit wären auf jeden Fall Ausnahmen für solche Menschen vorzusehen, für die keine Impfempfehlung bzw. eine entsprechende Kontraindikation vorliegt. Ebenso wären Ausnahmen für Menschen mit anhaltender Immunisierung aufgrund Genesung von einer Ansteckung mit dem Corona-Virus erforderlich. Dieser Aspekt findet Berücksichtigung in dem Gesetzentwurf, den ich unterstütze.

Im Übrigen hängt die grundsätzliche Verhältnismäßigkeit einer generellen Impfpflicht letztlich davon ab, ob der durch sie erreichte Mehrwert für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in einem vernünftigen Verhältnis zur Tiefe des durch die Impfung bewirkten Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit der Geimpften steht. Darüber hinaus bewirkt eine breite Immunisierung die Entlastung des Gesundheitssystems, sodass Situationen verhindert werden können, bei denen Menschen aufgrund der Aus- oder gar Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Auch das ist ein Argument dafür, dass – jedenfalls nach gegenwärtigem Erkenntnisstand – die aufgrund einer allgemeinen Impfpflicht zu erwartenden Belastungen der Grundrechtsträger noch in einem vernünftigen Verhältnis zu dem von ihr zu erwartendem Mehrwert für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung stehen und somit im Grundsatz zumutbar und angemessen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

Was möchten Sie wissen von:
Profilfoto Mahmut Özdemir
Mahmut Özdemir
SPD