Frage an Maik Reichel bezüglich Finanzen

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Maik Reichel
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Frage von Hans-Georg F. •

Frage an Maik Reichel von Hans-Georg F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Reichel,

vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort zur Problematik Benzinpreise. Bei den Urteilen zur Doppelbesteuerung hätte ich gern die Aktenzeichen gewußt. Können Sie mir die mitteilen? Dann hätte ich gern gewußt, was es alles für Steuern gibt. Also Hundesteuer, Vergnügungssteuer oder Tabaksteuer usw. Gibt es da eine Liste oder eine Aufstellung und gilt die vom Kaiser im 1. Weltkrieg eingeführte Steuer auf Sekt noch? Damit hat er wohl damals seine Kriegsflotte finanziert. Das wäre ja aber längst erledigt, genau wie der blöde Krieg damals, und damit überflüssig! Oder gilt dann doch der Grundsatz, dass eine einmal eingeführte Steuer schlecht abgeschafft werden kann? Zum Thema Tempolimit hätte ich gern gewusst, wie Sie persönlich dazu stehen, was das tatsächlich umweltpolitisch ausmachen würde und ob es sinnvoll ist, dass Sie im Bundestag eine öffentliche Debatte darüber anregen.

Beste Grüße
Hans-Georg Fischer

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Sehr geehrter Herr Fischer,

bevor ich auf Ihre letzte Anfrage antworte, möchte ich Ihnen für dieses Jahr noch alles Gute und viel Gesundheit wünschen. Um auf Ihre Fragen zurückzukommen; bezüglich der Urteile zur Besteuerung von Verbrauchssteuern habe ich Ihnen an das Ende meiner Antwort eine Reihe von Urteilen angefügt, welche sich mit dieser Problematik beschäftigen.

Weiterhin wollten Sie wissen, welche Steuern es gibt. In der Bundesrepublik Deutschland werden von Bund, Ländern und Gemeinden nachfolgende Steuern erhoben (für die Vollständigkeit dieser Liste kann ich allerdings keine Garantie übernehmen):

Biersteuer, Branntweinsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, Feuerschutzsteuer, Getränkesteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Kaffeesteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Schankerlaubnissteuer, Schaumweinsteuer, Solidaritätszuschlag, Spielbankabgabe, Stromsteuer, Tabaksteuer, Umsatzsteuer, Vergnügungsteuer, Versicherungsteuer, Zinsabschlagsteuer, Zweitwohnungsteuer und die Zwischenerzeugnissteuer.

Wie Sie sehen hat die von Ihnen angesprochene Sektsteuer (jetzt Schaumweinsteuer) auch weiterhin bestand. Ihre Bemerkung diesbezüglich möchte ich als Steuerzahler unkommentiert im Raum stehen lassen.

Ihre letzte Frage bezog sich auf meine Haltung zum Thema Tempolimit. Hierbei schließe ich mich der großen Mehrheit meiner Fraktionskollegen an. Ein Tempolimit, in welcher Höhe es auch immer zustande kommt, ist sicherlich in vielerlei Hinsicht positiv zu bewerten. Man ersparte sich dadurch eine gesonderte Regelung für Kleintransporter, welche derzeit noch den vollen rechtlichen Rahmen für Pkw ausnutzen und dadurch aufgrund ihres Gewichtes und ihrer Bauart ein erhöhtes Gefährdungspotential haben. Ebenso ist mit einem Rückgang der Unfallzahlen auf Autobahnen zu rechnen, auch wenn mir durchaus bekannt ist, dass Autobahnen schon jetzt die sichersten Straßen in diesem Land sind. Vergessen Sie hierbei auch nicht der ökologische Effekt eines generellen Tempolimits von 130 km/h.

Kritiker bemängeln an diesem Punkt oft, dass der Effekt zu vernachlässigen sei. Richtig ist, dass ein so geartetes Tempolimit im Jahr etwa 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid einsparen würde. Dies sind auf den Gesamtausstoß der Bundesrepublik bezogen 0,3 Prozent weniger Emissionen. Nun mag man meinen, dies sei relativ wenig und würde eine solch starke Einschränkung nicht rechtfertigen. Da allerdings viele Pfennige auch eine Mark machen, finde ich es falsch solche Regelungen einzeln zu betrachten. Mir ist natürlich der Umfang und die Emotionalität dieses Themas sehr bewusst, dennoch sollte man es vernünftig und vor allem ergebnisoffen diskutieren dürfen. Ob dies allerdings noch in dieser Wahlperiode der Fall sein wird, mag ich zu bezweifeln.

Ich hoffe Ihre Fragen hiermit ausführlich beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel

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Auflistung der o.g. Urteile

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: C-240/01, C-455/98, C-338/97, C-347/95, C-260/82 und C-209/78

FG Köln 3. Senat: 3 K 52/98

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 4. Senat: IV 954/97