Frage an Manfred Grund bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Axel P. •

Frage an Manfred Grund von Axel P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Grund,

ich nehme an, dass Sie der geplanten Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag zustimmen wollen/müssen?! Wenn Sie diesem für einen Demokraten unerträglichen Maulkorb-Beschluß aber wirklich zustimmen wollten, bitte ich Sie hiermit um die Begründung dafür, die ich bisher nur in ganz kleinen Ansätzen verstehen kann (=natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit).
Dass aber die Fraktionen bestimmen können, welche "Marionetten" die ausgegebene Richtung als ihre eigene Meinung kundtun sollen, und alle anderen, die nicht in Reih und Glied brav mit marschieren, vom Mikro fern hält, das ist mehr als undemokratisch. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden....

Ich sehe selbst als Bürger mit 63 Jahren darin
- eine schlecht getarnte Freiheitsbeschränkung,
- die gegen das Grundgesetz
- und den Auftrag von Bundestagsabgeordneten verstößt,
- die Parlamentarier mit einem illegalen Maulkorb versieht,
- um einen hanebüchenen Franktionszwang durchzusetzen.

Ich sehe darin eine echte Gefahr für die Demokratie gerade dort, wo sie eigentlich (noch) stattfinden sollte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie mit solchen "Vereinbarungen" die Menschen zu Recht in die Arme von Piraten usw. treiben.
Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden...

Die Rüge für N. Lammert vom Ältestenrat, dem Sie angehören, ist nur peinlich und zeigt eine Tendenz im politischen Geschehen, die einen denkenden Demokraten entweder
- verzweifeln lässt, oder
- radikal werden lässt.
Ich bin gespannt, auf welcher Seite Sie stehen.

Ich verbleibe mit der Hoffnung auf eine demokratische Lösung
Axel Petzold

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Petzold,

vielen Dank für die Anfrage zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO). Als Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag habe ich seit vierzehn Jahren Erfahrungen in Parlamentsdebatten. Deshalb darf ich Ihnen fundiert antworten.

Für die politische Meinungsbildung sollte man sich nicht von Schlagzeilen manipulieren lassen sondern nach Inhalten fragen. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat ohne Beweisführung in der Sache und ohne Bezug auf die bisher geübte parlamentarische Praxis über Änderungen zum Rederecht im Parlament berichtet.

Der repräsentative Parlamentarismus ist kompliziert, manchmal auch überkomplex. Er lebt aber von der Debatte, der Wortmeldung, dem kontroversen Austausch von Argumenten. Das war bisher in der Geschäftsordnung geregelte Praxis und an dieser Praxis wird sich auch nach Änderung der Geschäftsordnung nichts verändern, zumal nicht verschlechtern. Alle Mitteilungen und Kommentare, die Verschlechterungen und Maulkorb glaubhaft machen wollen, können in der Sache den Nachweis nicht anbieten; er ist im Entwurf auch nicht begründet.

Es gab und gibt die Möglichkeit für jeden Abgeordneten, mittels Kurzinterventionen und Erklärungen zur Abstimmung seine – gerade auch von der Mehrheit der eigenen Fraktion abweichende Meinung – vorzutragen. Dabei wird es bleiben.

Warum also die Änderung? Die durch Norbert Lammert eingeführte Praxis, innerhalb der Rednerliste der Fraktionen Redezeit für einzelne Abgeordnete zu erteilen, muss praktikabel und handhabbar für alle Abgeordneten gemacht werden. Insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass irgendwann extremistische Parteien im Parlament sitzen könnten. Die Form des Rederechtes, das durch Norbert Lammert abweichend von der gültigen Geschäftsordnung zwei Abgeordneten zugestanden wurde, braucht eine Grundlage in der Geschäftsordnung und sollte nicht dem alleinigen Ermessen des amtierenden Präsidenten überlassen bleiben.

Genau darauf haben sich CDU/CSU, FDP und SPD verständigt. Alle anderen Spekulationen sind abwegig und wenn diese dann noch mit Verweis auf DDR und Diktatur verbunden werden - wie ich es auch hörte -, ehrverletzend.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

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