Frage an Manfred Grund bezüglich Finanzen

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Manfred Grund von Wolfgang B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Grund,

Ich möchte Ihnen danken, dass Sie sich mit Hingabe für die Durchsetzung des Gesetzes für die Opfer des SED-Regimes eingesetzt haben.
Ich habe mehr als zwei Jahre aus politischen Gründen im Gefängnis gesessen. Ich möchte Sie höflichst bitten mir Informationen zu geben, was ich tun muss, um die Opferrente zu bekommen.
Sofort nach der Wende 1989 habe ich mich um Arbeit in den alten Bundesländern bemüht und durfte dort 17 Jahre arbeiten.
Aus gesundheitlichen Gründen bin ich Ende des Jahres 2007 ausgeschieden. Es ist für mich mit 55 Jahren nicht leicht eine gleichwertig gutbezahlte Arbeit zu finden. Mein derzeitiges Arbeitslosengeld liegt unter der Bemessungsgrenze von 1035,- Euro. Also habe ich Anspruch auf diese Opferrente.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Einzelheiten über die Beantragung dieser Opferrente mitteilen würden.

Mit freundlichem Gruss
Wolfgang Backhaus

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Backhaus,

vielen Dank für die Frage der Ehrenpension, die der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss der Bundesrat jedoch zustimmen. Nur wenn der Bundesrat das Gesetz wortgleich beschließt, könnte es zum September 2007 in Kraft treten. Sollte der Bundesrat ablehnen oder den Vermittlungsausschuss anrufen, muss mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden.

Sie wollten wissen: Wie beantragt man die Opferpension? Erst einmal: Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung eines deutschen Gerichtes oder einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes.

Die für die Bewilligung zuständigen Behörden werden von den Ländern bestimmt. In Thüringen wird die Abteilung für Rehabilitation und Wiedergutmachung beim Landesamt für Soziales und Familie zuständig sein.

Das Landesamt für Soziales und Familie hat folgende Anschrift:
*Landesamt für Soziales und Familie*, PF 10 01 41, 98490 Suhl.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Manfred Grund, MdB

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