Frage an Manfred Grund bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Simon R. •

Frage an Manfred Grund von Simon R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grund,

Ich bin Schüler in der Oberstufe des Eichsfeld Gymnasiums in Duderstadt. Im Rahmen unseres Religionsunterrichtes bearbeiten wir im Moment das Thema Sterbehilfe in spezieller Bezugnahme auf die schon einige Zeit zurückliegende Bundestagsdebatte um eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Über den allgemeinen Inhalt des Gesetzesentwurfes bin ich informiert.

Für ein kleines Meinungsbild haben wir im Kurs beschlossen, die Politiker unseres Wahlkreises und die des angrenzenden Wahlkreises in Thüringen einmal über ihre Meinung zu der Gesetzesinitiative zu befragen. Daher möchte ich Ihnen einige kurze Fragen stellen:

1.Wie stehen Sie zu dem Thema „Sterbehilfe“ und speziell: „rechtliche Regelung der Patientenverfügung“?
2.Haben Sie für oder gegen den Gesetzesentwurf gestimmt?
3.Welche Gründe haben Sie hauptsächlich zu dieser Entscheidung bewegt?

Ich hoffe, dass die Bearbeitung meiner Fragen nicht allzu viel Zeit in Anspruch nimmt und bedanke mich schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

S. Reineke

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reineke,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte meine Antwort auf die Anfrage zur Sterbehilfe lieber unter dem Titel "Hilfe beim Sterben" formulieren. Damit ziehe ich eine klare Linie zu allen Maßnahmen, bei denen der Prozess des Sterbens nicht begonnen hat.

"Hilfe beim Sterben" ist der Abbruch einer lebenserhaltenden Heilbehandlung, wenn der Sterbevorgang selbst bereits eingesetzt hat, also wenn

1) das Grundleiden nach ärztlichen Überzeugung unumkehrbar (irreversibel) ist,

2) einen tödlichen Verlauf genommen hat und

3) der Tod in kurzer Zeit eintreten wird (Merkmal der unmittelbaren Todesnähe) (BGH st 40, 257, "Kemptener Fall")

Zulässig ist immer nur "passive Sterbehilfe" durch Abbruch einer lebenshaltenden Behandlung, niemals "aktive Sterbehilfe" durch aktive Tötung und sei es auch "um weiteres Leiden zu ersparen" oder "auf Verlangen" des Patienten [§ 216 StGB]. Andere Handlungen als Sterbehilfe zu bezeichnen, lehne ich ab.

Im Koalitionsvertrag vom 18.11.2005 haben die Koalitionspartner der Großen Koalition vorgeschlagen, die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung in der 16. Wahlperiode fortzuführen und abzuschließen.

Die CDU/CSU-Fraktion wird -- wie auch die SPD -- keinen Fraktionsentwurf einbringen. Stattdessen wird es zu einem Gesetzgebungsverfahren aus der Mitte des Bundestages auf der Grundlage von sog. Gruppenanträgen kommen. Diese können (nach Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 76 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) von einer Gruppe von mindestens 5 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages -- auch fraktionsübergreifend -- eingebracht werden.

Aus dem Kreis Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion hat eine Gruppe um den Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bosbach einen solchen Gruppenantrag erarbeitet und gemeinsam mit den Abgeordneten René Röspel (SPD), Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen) und Otto Fricke (FDP) vor der Orientierungsdebatte des Deutschen Bundestages zum Thema Patientenverfügung am 29.03.2007 vorgestellt. Ich vermute, dass es genau die Gesetzinitiative ist, auf die Sie sich beziehen und über dessen Inhalt sie schon informiert sind.

Bisher erfolgte keine Abstimmung. Daher kann ich auf die Fragen 2 und 3 nicht antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Manfred Grund, MdB

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