Frage zum Tierschutzgesetz

Manfred Schiller, MdB
Manfred Schiller
AfD
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Frage von Giuliana B. •

Frage zum Tierschutzgesetz

1. Sollten Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU verboten werden?

2. Sollten Amputationen, die dazu dienen, Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, verboten werden?

3. Sollten jegliche Formen der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln, verboten werden?

4. Sollten exotische Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“ in Privathaltung verboten werden?

5. Sollte jede Form der Wildtierhaltung im Zirkus verboten werden, und dies ohne Ausnahmen?

6. Sollte der Verkauf von Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen verboten werden, da die Tierheime bereits voll sind?

7. Sollte die Qualzucht in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich verboten werden?

Manfred Schiller, MdB
Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Sie zeigt mir, dass Sie sehr um das Tierwohl besorgt sind.

Ich kann nur bestätigen, dass es mir genauso geht. Ich bin ein Tierfreund und Tierschützer. Tiere sollten ein Leben führen dürfen, das so gut wie möglich ihrer Natur entspricht und sie sollten in ihrer natürlichen angestammten Umgebung ohne Zwang leben dürfen. Das gilt auch weitestmöglich für Tiere, die irgendwann "auf unserem Teller" landen, denn nicht alle Menschen sind Vegetarier.

Ich trete für eine Balance ein zwischen ökonomisch notwendiger Haltung von Nutztieren und ihren von der Schöpfung gegebenen Rechten auf schmerzfreies und artgerechtes Leben.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Antwort Ihren Informationsbedarf weitestgehend befriedigen.

Herzliche Grüße

Manfred Schiller
 

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Manfred Schiller, MdB
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