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​Setzen Sie sich für eine automatische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung ein oder favorisieren Sie strukturelle Alternativen wie das schwedische Drei-Säulen-Modell?

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Manfred Uekermann
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Frage von Susanne B. •

​Setzen Sie sich für eine automatische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung ein oder favorisieren Sie strukturelle Alternativen wie das schwedische Drei-Säulen-Modell?

​Sehr geehrte Herr Ükermann,
​für eine automatische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung spricht die finanzielle Nachhaltigkeit der Rentenkassen. Dagegen sprechen soziale Härten: Da die Lebenserwartung je nach Beruf stark variiert, droht Menschen in fordernden Branchen de facto eine Rentenkürzung.
​Als zukunftsfähige Alternative gilt oft eine Dreisäulen-Reform nach schwedischem Vorbild: 1. Ein flexibler Rentenkorridor (individueller Eintritt mit finanziellen Anreizen), 2. eine Erwerbstätigenversicherung, die alle Berufsgruppen einbezieht, und 3. eine ergänzende, starke kapitalgedeckte Vorsorge (Staatsfonds).
​Hierzu meine konkreten Fragen:
​Werden Sie sich für einen starren Kopplungs-Automatismus einsetzen?
​Falls Sie diesen ablehnen: Welche langfristige Alternative halten Sie für geeigneter? Favorisieren Sie ein flexibles Rentenalter, eine breitere Erwerbsbeteiligung, stärkere Kapitaldeckung oder eine Kombination dieser Maßnahmen?
​Mit freundlichen Grüßen
Frau B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

hiermit komme ich auf Ihre Frage in Bezug auf die durch die Bundesregierung geplante Rentenreform zurück.

Zunächst muss ich kurz festhalten, dass ich mich als Landtagsabgeordneter nur mittelbar diesbezüglich einsetzen kann, denn die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich  liegt beim Bund – aber ja, ich unterstütze die derzeitigen Reformpläne und halte die vorgelegten Maßnahmen für sinnvoll.

Sie haben mich gefragt, ob ich mich für eine automatische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung einsetze oder eine strukturelle Alternativen wie das schwedische Drei-Säulen-Modell favorisiere.

Die derzeit durch die Rentenkommission vorgelegten Pläne sehen eine Kombination aus beidem vor.

Die Regelaltersgrenze wird seit dem Jahr 2012 schrittweise in festen Stufen angehoben. Die genauen Stufen für jeden Geburtsjahrgang sind im Gesetz geregelt. Aktuell kann der Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und vier Monaten in Regelaltersrente gehen. Für die nachfolgenden Jahrgänge wird die Altersgrenze jeweils um zwei Monate angehoben. Im Jahr 2031 wird die Anhebung der Regelaltersgrenze abgeschlossen sein. Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze dann bei 67 Jahren.

Die Regelaltersgrenze soll nach Abschluss der laufenden Altersgrenzenanhebung ab dem Jahr 2032 moderat angehoben und durch einen Anpassungsmechanismus an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würden die Altersgrenzen ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Wie schnell und stark die Altersgrenzen tatsächlich steigen werden, lässt sich heute jedoch noch nicht vorhersagen.

Der Bundestag oder ein unabhängiges Gremium (z.B. Sozialbeirat) soll regelmäßig die Anpassung überprüfen.

Die Gründe für die Kopplung der Regelaltersgrenze sind folgende: Die gesetzliche Rentenversicherung steht unter wachsendem Finanzierungsdruck. Das liegt an verschiedenen Faktoren: Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in den Ruhestand. Es rücken weniger junge Erwerbstätige nach. Dadurch müssen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen. Zudem leben die Menschen länger und beziehen dadurch über einen längeren Zeitraum Rente. Durch den neuen Anpassungsmechanismus bleibt das Verhältnis von Erwerbs- und Rentenzeit zwischen den Generationen fair austariert und die gesetzliche Rentenversicherung wird finanziell entlastet.

Die gesetzliche Kapitalrente wird zukünftig als separate kapitalgedeckte Komponente nach schwedischem Vorbild die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ergänzen. Dafür werden von allen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten zusätzlich Beiträge in Höhe von 2 Prozent vom Bruttolohn paritätisch vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingezahlt. Die Einführung soll sukzessive in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten erfolgen, damit die Gesamtabgabenlast nicht zu schnell und sprunghaft erhöht wird. 

Bis die Erträge aus der Kapitalrente ausreichen, um beim Rentenzugang ein Niveau zusammen aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente und der gesetzlichen Kapitalrente von mindestens 48 Prozent sicherzustellen, gilt ein Übergangsfaktor. Dieser kompensiert die Lücke zwischen einem Rentenniveau von 48 Prozent und dem Gesamtniveau aus umlagefinanzierter Rente und Kapitalrente.

Die Kosten des Übergangsfaktors werden nach den Vorschlägen der Kommission vollständig aus dem Bundeshaushalt erstattet und wirken sich daher nicht auf den Beitragssatz aus.

Mit der Einführung der Kapitalrente wird zum einen die finanzielle Absicherung im Alter gestärkt indem das sinkende Rentenniveau aus der umlagefinanzierten Rente ausgeglichen und langfristig wieder erhöht wird. Ferner wird die dauerhafte finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt.

Für alle aktiv Versicherten, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird die gesetzliche Kapitalrente eingeführt und ist obligatorisch. Das heißt, es werden alle Versicherten davon profitieren. Dies gilt insbesondere für die heute jüngeren Beschäftigten, die über einen langen Zeitraum in die Kapitalrente einzahlen werden. Der aktuelle Rentenbestand ist nicht von der Einführung der gesetzlichen Kapitalrente betroffen.

Die Reform ist ein ausgewogener Kompromiss, der für alle Generationen ein substantielles Rentenniveau sichert und gleichzeitig die Finanzierung der Rentenversicherung nachhaltig gestaltet. Dabei werden die mit dem demographischen Wandel verbundenen Belastungen gerecht verteilt.

Durch die Haltelinie bis 2031 wird das Rentenniveau der heutigen Rentner stabilisiert und ihre Lebensleistung gesichert. Gleichzeitig leisten diese Generationen über die ab 2032 einsetzenden Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassung auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Systems, genauso wie die Jüngeren durch die Finanzierung der Kapitalrente.

Durch die Kapitalrente können sich zudem auch die jüngeren Generationen auf eine auskömmliche Rente verlassen. Und auch die rentennahen Jahrgänge gehen mit einem gesicherten Rentenniveau von 48 Prozent in Rente. Hierfür sogt der Übergangsfaktor, mit dem eine etwaige Lücke zwischen den 48 Prozent und dem Gesamtrentenniveau aus umlagefinanzierter Rente und Kapitalrente ausgeglichen wird.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Manfred Uekermann, MdL

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