Warum gibt es keine Gespräche mit der Afrikanischen Union, der Arabischen Liga und der Organisation für islamische Zusammenarbeit zwecks staatenunabhängiger Abschiebungen von Gefährdern u. Straftäter?

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Frage von Eric C. •

Warum gibt es keine Gespräche mit der Afrikanischen Union, der Arabischen Liga und der Organisation für islamische Zusammenarbeit zwecks staatenunabhängiger Abschiebungen von Gefährdern u. Straftäter?

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Sehr geehrter Herr C.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 26. September, in der Sie die Frage stellen, weshalb es keine Gespräche mit der Afrikanischen Union (AU), der Arabischen Liga und der Organisation für islamische Zusammenarbeit zwecks staatenunabhängiger Abschiebungen von Gefährdern und Straftätern gibt. Gerne übermittele ich Ihnen ein paar Informationen dazu.

Grundsätzlich werden Rückübernahmeabkommen naturgemäß nur mit Staaten und nicht mit internationalen Organisationen geschlossen. Daher ist es schlichtweg nicht möglich, dass eine Person an die AU oder Arabische Liga zurückgeführt wird. So wie die EU einen Mitgliedstaat nicht verpflichten kann, einen Drittstaatsangehörigen aufzunehmen und umzusiedeln, so kann dies die AU bspw. auch nicht. Die AU, die Arabische Liga und die Organisation für islamische Zusammenarbeit haben außerdem eine völlig andere Struktur, andere Zuständigkeiten und ein weitaus geringeres Integrationsniveau als die Europäische Union.

Die externe Dimension der Migration ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Asyl- und Migrationspakts der EU. Um die immer noch zu niedrige Rückführungsquote zu erhöhen, setzt die Europäische Kommission eine Task Force sowie einen Rückführungskoordinator ein. Frontex wird, aufgrund des gestärkten Mandats, bei Rückführungen unterstützen und soll der „operative Arm“ der EU-Rückkehrpolitik werden, denn ein funktionierendes gemeinsames europäisches Asylsystem ist nur mit einer wirksameren Rückführungspolitik denkbar. Das bedeutet, dass Rückführungen nach einer Rückführungsentscheidung auch umgesetzt und aktiv überwacht werden müssen, um ein Untertauchen und die Sekundärmigration zu verhindern. Dafür sind die gegenseitige Anerkennung und Koordinierung von Rückführungsentscheidungen in der EU unerlässlich.

Darüber hinaus soll eine engere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern mittels umfangreicher Partnerschaftsabkommen die Bereitschaft der Drittstaaten erhöhen, ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen zurückzunehmen. Handelsabkommen, Entwicklungshilfe, Möglichkeiten der legalen Migration sowie Visaerleichterungen können dabei als Hebel dienen. Bei mangelnder Kooperation müssen spürbare Konsequenzen in der Zusammenarbeit die Folge sein. Als besonders wirksames Mittel bei unwilligen oder wenig kooperativen Drittstaaten hat sich bislang die Verweigerung von Diplomaten- und Bildungsvisa für hohe Regierungsbeamte und Familienangehörige erwiesen.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Straftäter und Gefährder bereits heute nach nationalem Recht prioritär zurückgeführt werden. In Deutschland erleichtert das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ den Behörden die Ausweisung und Abschiebung von Straftätern. Soweit dies völker- und europarechtlich zulässig ist, schützt auch eine Anerkennung als Flüchtling hiervor nicht.

Selbstverständlich gilt es auch weiterhin die Fluchtursachen zu bekämpfen, sodass die Zahl von Migrantinnen und Migranten nach Europa verringert werden kann und Rückführungen gar nicht erst notwendig werden.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber

Mitglied des Europäischen Parlaments

Vorsitzender der EVP-Fraktion

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