Glyphosat ist in der EU derzeit bis zum 15. Dezember 2022 zugelassen. Daher kann es bis zu diesem Datum als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, sofern diese von den nationalen Behörden nach einer Sicherheitsüberprüfung zugelassen werden.
Grundsätzlich werden Rückübernahmeabkommen naturgemäß nur mit Staaten und nicht mit internationalen Organisationen geschlossen. Daher ist es schlichtweg nicht möglich, dass eine Person an die AU oder Arabische Liga zurückgeführt wird.
(...) genauen Pflichten und Rechte bei Interessenskonflikten können Sie den nachfolgenden Quellen entnehmen (...)
(...) In Bayern ist die Möglichkeit zur Einsicht in Daten und Akten durch das Bayerische Datenschutzgesetz geregelt. (...)
(...) sehe ich die Entwicklung in der Türkei und das Verhalten des türkischen Präsidenten durchaus kritisch (...)
(...) Auf die am 3. März beschlossene Änderung der Geschäftsordnung der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament hat Viktor Orbán unmittelbar mit dem Austritt von Fidesz aus der EVP-Fraktion reagiert. (...)