Frage an Manuel Höferlin bezüglich Recht

Manuel Höferlin
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FDP
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Manuel Höferlin von Jürgen S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Höferlin

in Deutschland existiert bedauerlicherweise immer noch kein wissenschaftlich basierter Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr. Die aktuelle 1 ng/ml THC bestraft die Konsumenten, die 24 oder 48 Stunden nach dem Cannabiskonsum kein Fahrzeug lenken bzw. sie fördert sogar das berauschte Fahren, ganz nach dem Motto "ist doch egal, der Führerschein ist so oder so weg".

So ergibts sich Laut der Studie von Drummer et al. (2004) für THC Konzentrationen < 5 ng/ml kein erhöhtes Unfallrisiko, jedoch treten laut Skopp et al. (2003) bei gelentlichen Konsumenten selbst 48 Stunden nach dem Konsum noch geringe THC Konzentrationen auf. Somit werden Konsumenten, die nie beeinträchtigt ein Fahrzeug gelenkt haben sanktioniert, ohne dass sie die Verkehrssicherheit gefährdet haben. In Insiterkreisen wird auch von einer Ersatzstrafe gesprochen, da der Konsum an sich in Deutschland ja nicht verboten ist.

Meine Informationen ziehe ich aus der Dokumentation der 12. Tagung des Netzwerkes Sucht in Bayern ( http://www.bas-muenchen.de/fileadmin/Dokumente/Dokumentation_12.pdf#Page=4 )

Warum exisitiert noch immer kein wissenschaftlich fundierter Grenzwert? Warum wird diese Regelung beibehalten, obwohl sie nicht die Verkehrssicherheit erhöht?
Gibt es Bestrebungen ihrer Partei einen Grenzwert auf wissenschaftlich fundierter Basis festzulegen?

Aus aktuellem Anlass möchte ich noch anmerken, dass Laut Aussagen von Polizeipräsident Dieter Glietsch in Berlin nur 0,1% aller Unfälle auf illegale Drogen zurückzuführen sind. Somit sind für mich die strengen Sanktionen bei THC in einem Bereich wo überhaupt keine Beeinträchtigung mehr vorliegt mit den eher laschen Sanktionen bei Alkohol, wo ein x-fach höheres Unfallrisiko besteht, für mich einfach nicht nachvollziehbar.

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schwab

Manuel Höferlin
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schwab,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15.02.2010.

Verschiedene Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, ab welcher Konzentration von THC im Blut eine Person kein Fahrzeug mehr führen sollte, weil sie sonst eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen würde. Darum ist es schwer, den „richtigen“ Grenzwert zu finden. Man hat sich deshalb auf einen besonders niedrigen Wert geeinigt, um jegliche Gefahr auszuschließen.

Wie bereits in der Antwort an Herrn Hoffmann dargelegt, setzt sich die FDP stattdessen für eine in ganz Deutschland gültige Höchstmenge an Cannabis für den Eigengebrauch ein, damit der Besitz einer bestimmten Menge nicht mehr in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen strafrechtlichen Konsequenzen führt. In einem zweiten Schritt sollen auch europaweit geltende Grenzwerte festgelegt werden.

Ich bin mir sicher, dass dieser Themenkomplex hiermit hinreichend behandelt wurde.

Mit freundlichem Gruß,
Manuel Höferlin MdB

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