Frage an Manuel Höferlin bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Manuel Höferlin
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FDP
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Frage von Leif H. •

Frage an Manuel Höferlin von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Glück auf aus Schwarzenberg!

Nun ist bei uns der Weihnachtsmarkt vorbei und ich finde wieder Zeit mich der Politik zu widmen.

Mich bewegt der Umstand, daß Sie dem neuen Wahlgesetz zugestimmt haben, mit Ihnen in Kontakt zu treten.

Haben Sie die Beispiele, in denen es nach dem neuen Wahlrecht weiterhin zu einem negativen Stimmgewicht kommt, zur Kenntnis genommen? Eine Erläuterung der Beispiele finden Sie hier:

http://www.mehr-demokratie.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/pdfarchiv/bund/2011-10-14-wahlrechtsbeschwerde-presseinfo-beispiele.pdf&t=1323875594&hash=d03cb05f8908d372c405bc9ac2cf5c09

Wie ist es dazu gekommen das neue Wahlgesetz zu verabschieden, ohne den Versuch einen Konsens mit allen Fraktionen zu erreichen? Ist das beim Wahlrecht nicht angebracht?

Mit herzlichen Güßen,
Leif Hansen

Manuel Höferlin
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hansen,

gerne hätten wir uns mit allen Fraktionen auf eine gemeinsame Linie verständigt. Bedauerlicherweise haben uns die Oppositionsparteien bei den Diskussionen um das Wahlrecht einen breiten Konsens verwehrt. Denn die Opposition - vor allem die SPD - hatte offenbar nicht die Absicht, ein verfassungskonformes Wahlrecht vorzulegen. Stattdessen arbeitete Sie vor allem darauf hin, Überhangmandate in Deutschland abzubauen. Diese
Zielsetzung hatte nichts mit den Maßgaben zu tun, die das Bundesverfassungsgericht uns gesetzt hatte. Eine Einigung war daher allen unseren Bemühungen und Zugeständnissen zum Trotz nicht möglich.

Was Ihre Annahmen zum negativen Stimmengewicht anbetrifft, so wurde dies nach unseren Berechnungen nahezu komplett beseitigt. Eine Auswertung von 1.000 zufällig simulierten Wahlergebnissen im Umfeld der tatsächlichen
Ergebnisse von 2005 und 2009 ergab, dass nur noch in 9 bzw. 14 Fällen ein negatives Stimmgewicht darstellbar wäre. Bei dieser geringen Wahrscheinlichkeit des Auftretens von negativem Stimmgewicht kann man davon ausgehen, dass es sich um "seltene Ausnahmefälle" handelt, die das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Urteils als vernachlässigbar beschrieben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Höferlin

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