Frage an Manuel Höferlin bezüglich Recht

Manuel Höferlin
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FDP
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Frage von Rainer W. •

Frage an Manuel Höferlin von Rainer W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Höferlin,

im Juli 2011 schrieben Sie auf www.abgeordnetenwatch.de zum elektronischen Personalausweis:

"... Im übrigen kann jeder Bürger den integrierten Chip (Red. RFID) deaktivieren lassen und auf die elektronische Ausweisfunktion verzichten."

Als ich genau dies bei meiner Stadtverwaltung anfragte, schrieb mir der Leiter des Bürgeramts, Herr Hans-Georg Anders:

"Die Ausstattung der Reisepässe mit Chips ist europaweit geregelt. Im Folgenden übermitteln wir Ihnen die entsprechende Vorschrift: "VERORDNUNG (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten. - Demnach ist die Verwendung der Chips zwingend vorgeschrieben und eine Löschung nicht möglich."

Liegt Herr Anders im Praxisbeispiel falsch? Bitte daher um Ihre Auskunft, aufgrund welcher Regelung Sie Ihre Aussage vom Juli stützen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Winters

Manuel Höferlin
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Winters,

bei den Ausweisdokumenten ist zwischen Reisepass und Personalausweis zu unterscheiden. Gemäß § 4 Absatz 3 Passgesetz muss ein Reisepass wegen der Geltung der von Ihnen genannten EU-Verordnung einen elektronischen Chip haben, auf dem die dort genannten Daten gespeichert sind. Gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung findet diese keine Anwendung auf Personalausweise, die Mitgliedstaaten eigenen Staatsbürgern ausstellen. Hier regelt das Personalausweisgesetz § 5 Abs. 5ff, dass ein elektronisches Speichermedium vorhanden sein muss.

In beiden Fällen dürfen Behörden auf dieses Speichermedium zu bestimmten, in den jeweiligen Gesetzen benannten Zwecken zugreifen.

Ein Unterschied besteht zwischen Personalausweis und Reisepass im so genannten elektronischen Identitätsnachweis (eID). Hier können Personalausweisinhaber jederzeit dem Amt mitteilen, dass sie nicht mit Hilfe ihres Personalausweises in öffentlichen Netzen identifiziert werden können. Auf diesen Punkt hat sich meine Antwort vom 28.07.2010 bezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Höferlin MdB

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