Frage an Manuel Höferlin bezüglich Kultur

Manuel Höferlin
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Frage von Klaus T. •

Frage an Manuel Höferlin von Klaus T. bezüglich Kultur

die Redaktionsgruppe "Junges Fernsehen" des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag "Dunk den Herrn" der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung "Kebekus" im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.

Aus meiner Sicht ist diese redaktionelle Entscheidung des WDR im Spannungsfeld zwischen der Achtung religiöser Gefühle der Bevölkerung einerseits und der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit, unter die auch die Satirefreiheit zu fassen ist, zu sehen.

Der deutsche Presserat hat sich in dieser Frage bereits deutlich positioniert. Er stellte bereits vor Jahren klar, dass auch Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder Kritik – auch scharfe – ertragen müssten.

Die Beschwerdekammer betonte, dass es Grenzen auch für Satire und Karikaturen gebe. Diese seien allerdings weit zu ziehen.

Wie sehen Sie die Zensur im WDR........?

Manuel Höferlin
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Thyes,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Über den vorliegenden Fall - der nicht gesendete "Dunk den Herrn"-Beitrag - kann man verschiedener Auffassung sein. Ob ein umstrittener Beitrag gesendet werden kann oder die Sendung auf dem Klagewege unterbunden wird, entscheidet üblicherweise ein Gericht. Darauf wollte es der WDR wohl nicht ankommen lassen und hat sich gegen eine Ausstrahlung entschieden. Dagegen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden. Eine mögliche Klage bzw. ein negatives Echo auf die Sendung des Beitrags wurde vor einem gerichtlichen Verfahren abgewendet. Die Nicht-Sendung aber hat wiederum auch ein erhebliches Medienecho hervorgerufen - aber kein Gerichtsverfahren, das die Frage abschließend juristisch geklärt hätte.

Der Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Produktionsfirma von Carolin Kebekus enttäuscht war von der "Zensur" des WDR. Der WDR hingegen sagt, es sei ein ganz üblicher Vorgang und eine Entscheidung der Redaktion einen Teil nicht zu senden. Ob diese Entscheidung vor Abnahme oder danach gefallen ist und welche Absprachen und Verträge geschlossen wurden, kann von außen nicht beurteilt werden. Damit ist auch die Frage müßig, ob man es als nachträgliche Zensur der abgelieferten Folge ansehen kann, oder lediglich als übliche redaktionelle Änderung des Senders.

Jedenfalls scheint das Verhältnis zwischen der Produktionsfirma und dem WDR derart gestört, dass weitere Sendungen bei Einsfestival - nach Aussage von Carolin Kebekus - nicht zu erwarten sind. Das zumindest ist meiner Meinung nach Schade.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Höferlin

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