Frage an Manuela Rottmann bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Manuela Rottmann
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Frage an Manuela Rottmann von Manuel S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Manuela Rottmann

Mein Anliegen richtet sich ans Finanzgeschäft. Bankgebühren und Zinsen sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit. Gegenüber Geschäftskunden dürfen Banken und Sparkassen aber auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten.
Kontoführungsgebühren können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Pauschal, ohne weitere Angaben, können 16 € angegeben werden. Bei Ehepartnern mit getrennten Konten 32 €. Höhere Beträge müssen beim Finanzamt durch Kontoabrechnungen oder Kontoauszüge belegt werden.

Wie hoch dürfen die Rücklastschriftgebühren sein? Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig.

Regelmäßig entfällt auf Darlehenszinsen daher keine Umsatzsteuer in Höhe von 19%, weil es die entsprechende Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift gibt. Das Umsatzsteuergesetz ermöglicht in bestimmten Fällen, „steuerfreie Umsätze“ als „steuerpflichtige Umsätze“ zu behandeln, § 9 Abs. 1 UStG.

Optiert eine Bank, so können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die auf Bankdienstleistungen erhobene Umsatzsteuer abziehen. Für Privatleute, den privaten Bereich eines Unternehmers und umsatzsteuerliche Kleinunternehmer gibt es jedoch keinen Vorsteuerabzug. Also ist es doch so das Privatkunden im Nachteil sind? Wer bestimmt den Zinssatz den banken nehmen dürfen udn wer bestimmt wie hoch die Bankgebühren sein dürfen? Gibt es auch eine Tabelle zur übersicht und wer kontrolliert die Banken?

Mit Freundlichen Grüßen Manuel Schnackertz

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Sehr geehrter Herr Schnackertz,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Grundsätzlich können die Banken und Sparkassen in Deutschland Gebühren und Zinsen mit Ihren Kunden im Wettbewerb frei vereinbaren. Nicht in allen Fällen funktioniert dieser Wettbewerb, z.B. weil der Verbraucher die Kostenmodelle der Banken nicht vergleichen kann, weil statt Beratungen Verkaufsgespräche stattfinden, oder sich die Kunden in einer Notsituation befinden. In diesem Zusammenhang lässt sich auch aufgrund der Option zur Umsatzsteuer bei Geschäftskunden nicht pauschal sagen, dass Privatkunden dadurch im Vergleich zu Geschäftskunden benachteiligt sind. Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer auf das Entgelt, im Falle eines Darlehens also der Zinsen, zu berechnen und erhöht diesen Betrag zunächst. Die darin enthaltene Umsatzsteuer kann ein Unternehmen dann zwar als Vorsteuer erstattet bekommen, jedoch wäre die Nettobelastung durch die Zinsen gleich. Lediglich, wenn es dem gewerblichen Kunden gelingt, einen besseren Zins zu verhandeln, hätte er Vorteile gegenüber Privatkunden. Der Vorteil der Bank bei Ausübung der Umsatzsteueroption besteht darin, dass sie einen zumindest teilweisen Vorsteuerabzug für ihre Eingangsleistungen erhält. Hieraus können sich ggf. Kostenvorteile ergeben, die die Banken dann an ihre gewerblichen Kunden weitergeben können. Ob und in welchem Umfang das geschieht ist jedoch sehr individuell und hängt von der Verhandlungsposition des Unternehmens ab.

Die Niedrigzinsphase wurde von den Banken genutzt, um zunehmend über hohe Produktkosten ihre Gewinne zu stabilisieren oder gar auszubauen. Dies hatte zur Folge, dass beispielsweise nun fast alle Banken Geld für die Girokontenführung verlangen. Das größte Problem ist aus unserer Sicht hierbei, dass durch viele kleinteilige Gebühren kaum jemand überblicken kann, welches Konto das richtige ist, geschweige denn einen Vergleich anstellen kann. Bei den Basiskonten, die sich insbesondere an finanzschwächere Menschen richtet, kommen zum Teil noch höhere Gebühren zum Tragen.
Insbesondere bei einigen für alle Kunden wesentlichen Finanzprodukten wollen wir deshalb eingreifen. Wir wollen bei diesen Produkten für die notwendige Transparenz sorgen. So sollen zum Beispiel bei einem Girokonto alle im Rahmen der Kontoführung üblichen Nutzungen im Entgelt enthalten sein, sodass ein Vergleich überhaupt erst möglich wird und Kosten nicht versteckt werden. Für besonders verletzliche Gruppe wollen wir dafür sorgen, dass der Anspruch auf ein „Konto für alle“ nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch wirklich in die Tat umgesetzt wird und Basiskonten zu angemessenen Preisen angeboten werden müssen. Schlussendlich wollen wir z.B. durch ein Altersvorsorge-Basisprodukt und die Stärkung der Honorarberatung dafür sorgen, dass sich der Druck auf die Anbieter erhöht und sich insgesamt eine bessere Produktqualität am Markt durchsetzt

Herzliche Grüße

Manuela Rottmann

 

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