Frage an Marc Herter

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Marc Herter
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Frage von Franz N. •

Frage an Marc Herter von Franz N.

Sehr geehrter Herr Herter,

trifft es zu, dass Sie weder das 1., noch das 2. Juristische Staatsexamen besitzen? Wenn ja: Warum findet sich auf Ihrer Homepage dann an keiner Stelle der Hinweis, dass Sie Ihr Jurastudium nach 14 Jahren ohne Abschluss abgebrochen haben?

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Bestehen des universitären Teils der juristischen Staatsprüfung keinen Studienabschluss darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
F. N.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihr freundliches Interesse an meiner Biografie.

In der Tat habe ich nach dem Bestehen des universitären Teiles meines Studiums keine Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt abgelegt. Grund hierfür war meine inzwischen aufgenommene Berufstätigkeit.

Das 1. Juristische Staatsexamen besitze ich daher nicht. Entsprechend ist ein solches – wie Sie richtig feststellen – auf meiner Homepage auch nicht ausgewiesen.

Mit besten Grüßen

Marc Herter MdL