Sollte der Steuerfreibetrag für eine Familie (ein Haushalt) nicht mindestens so hoch sein, wie alle Leistungen, die eine vergleichbare Bürgergeldempfängerfamilie beanspruchen kann ?

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Frage von Heinrich F. •

Sollte der Steuerfreibetrag für eine Familie (ein Haushalt) nicht mindestens so hoch sein, wie alle Leistungen, die eine vergleichbare Bürgergeldempfängerfamilie beanspruchen kann ?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Sie schrieben am 26.08.2024 auf die Frage von Luke M. • 18.08.2024:

"Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf die Höhe des Bürgergeldes klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist. Daran gibt es nichts zu rütteln."

Ich verdiene das Einkommen meiner 6-köpfigen Familie als Alleinverdiener mit einem kleinen Gewerbebetrieb. Dabei darf ich regelmäßig ordentliche Summen an Einkommens- und Gewerbesteuern an den Staat zahlen. Selbstverständlich muss ich auch die Krankenkassenbeiträge, Kosten der Unterkunft, Heizkosten u.s.w. selbst bezahlen. Im Schnitt der letzten fünf Jahre lag mein Brutto-Einkommen unter dem, was eine 6-köpfige Familie an Bürgergeld netto beanspruchen kann. Zusätzlich bekommt diese Familie die Krankenversicherung, Kosten der Unterkunft und Heizkosten vom Staat geschenkt! Ist das mit dem BVG-Urteil vereinbar? Sind Erwerbstätige auch Menschen ?

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Sehr geehrter Herr F.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Wer arbeitet muss immer mehr haben, als derjenige, der es nicht tut. Das ist Leistungsgerechtigkeit.

Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Bürgergeldes gilt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist. Während das Bürgergeld die unmittelbar notwendigen Lebenshaltungskosten deckt, zielt das Steuersystem auf die Finanzierung unseres Gemeinwesens ab. Das Sozialrecht und das Steuerrecht verfolgen also zwei verschiedene Zwecke. Dadurch erklärt sich auch, weshalb die absolute Höhe des Bürgergeldes und des Steuerfreibetrags unterschiedlich bemessen ist. Im Zuge der Erhöhungen der Steuerfreibeträge wird regelmäßig geprüft, inwiefern die Anpassung an die wirtschaftliche Lage und die Sicherung des Existenzminimums gerecht erfolgt. Mit dem Jahressteuergesetz hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erst vor wenigen Wochen ein Paket auf den Weg gebracht, um die Steuerzahler vor heimlichen Steuererhöhungen durch die Inflation („kalte Progression“) zu schützen und in den nächsten Jahren um 23 Milliarden Euro zu entlasten. 

Sie können sicher sein: Als Freie Demokraten werden wir uns auch in Zukunft für mehr Leistungsgerechtigkeit und niedrigere Steuern einsetzen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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