Wird nun angesichts der politischen Veränderung (Rechtsruck) über eine Reform der gnadenrechtlichen Möglichkeiten nachgearbeitet?

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Frage von Jochen T. •

Wird nun angesichts der politischen Veränderung (Rechtsruck) über eine Reform der gnadenrechtlichen Möglichkeiten nachgearbeitet?

Die Gnadenregelung könnte so wie sie aktuell gestaltet ist, leider auch missbraucht werden. Schon bald könnten Ministerpräsidenten oder Justizminister der als gesichert rechtsextremistisch eingeschätzten AfD-Landesverbände rechtsextreme Straftäter oder Gefolgsleute begnadigen. Das Recht dazu hätten sie, gerichtlich überprüfbar wären diese Entscheidungen nicht und wir würden davon unter Umständen nicht einmal erfahren. Bevor dieses Recht in die Hände von Rechtspopulisten fällt, müsste es demnach wohl eine Reform geben!

Ich will daher wissen, arbeiten sie daran aktuell oder in naher Zukunft? Bitte nehmen sie Stellung zur Sache https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2024/08/begnadigung-von-gefolgsleuten-und-keiner-merkts/

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Sehr geehrter Herr T. 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Das Gnadenrecht in Deutschland kommt nur in einer sehr geringen Zahl an Fällen überhaupt zum Tragen. Zudem wird bei Gnadengesuchen der rechtliche Kontext des Falles und das menschliche Schicksal des Antragstellers präzise untersucht, bevor es zur Entscheidung vorgelegt wird. 

Der Bundespräsident übt nach Art. 60 Absatz 2 GG das Begnadigungsrecht für den Bund aus. In den einzelnen Bundesländern haben die Ministerpräsidenten das Begnadigungsrecht. Dies ist in den jeweiligen Landesverfassungen geregelt. 

Das Bundesministerium der Justiz prüft fortwährend die aktuelle Gesetzeslage auf Aktualität und Relevanz. Die Kompetenz des Bundesjustizministeriums beschränkt sich dabei jedoch auf das Bundesrecht und umfasst nicht die Regelungen der Länder.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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