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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 19.08.2024

Darüber hinaus bitte ich Sie um Verständnis, dass ich keine individuelle (Steuer-)Rechtsberatung vornehmen darf. Ich würde Ihnen empfehlen, sich in Ihrer Angelegenheit an einen Steuerberater oder einen Steuerrechtsanwalt zu wenden.

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FDP
• 15.07.2024

Ein partnerschaftliches Betreuungsmodell stärkt die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kindes. Das fördert die emotionale Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen und ist in vielen Fällen im Sinne des Kindeswohls. Deshalb wollen wir beidseitige Betreuungsmodelle auch stärker im Unterhaltsrecht berücksichtigen.

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