Frage an Marcus Weinberg bezüglich Wirtschaft

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Marcus Weinberg
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Frage von oliver c. •

Frage an Marcus Weinberg von oliver c. bezüglich Wirtschaft

Herr Weinberg,

Sie sagten bereits, dass Sie dem ESM zustimmen werden. Macht es Sie nicht unruhig, dass damit ein Konstrukt entsteht, dass sich jeglicher Kontrolle durch Regierungen oder Justiz entziehen kann? Soweit der Gesetzentwurf zu verstehen ist, erhalten dort nicht demokratisch gewählte Funktionsträger vollständige Immunität. Die EU-Staaten verpflichten sich, Erhöhungen des Kapitals zuzustimmen, können den eigenen, freiwilligen Beitritt nie wieder rückgängig machen und werden sogar als Stimmberechtigte ausgeschlossen, sollten sie die Zahlungen nicht leisten, weil z.B. eine folgende Regierung diesem fragwürdigen Konstrukt nicht mehr zustimmen würde. Insofern ist es doch ganz klar verfassungswídrig eine solche Verpflichtung einzugehen.
Zudem ist nicht erklärt, woraus sich die Summe von 700 mrd. Euro überhaupt ergibt.
Die große Gefahr ist doch, dass ein weiteres intransparentes Gremium geschaffen wird, dass über die Steuergelder der EU-Bürger entscheidet und nicht kontrolliert werden kann.

Es kann doch nicht im Interesse Europas sein, derartig undemokratische Institutionen zu schaffen.

Wieso stimmen Sie dem trotzdem zu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Charlet,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14.03.2011 zum ESM.

Bei den in Artikel 32 und 35 des ESM-Vertrags vorgesehenen Immunitäten für den ESM, sein Vermögen sowie seine Amtsträger und Bediensteten handelt es sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. Durch die Regelungen soll der ESM und sein Vermögen vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Das ist im Interesse der ESM-Mitglieder und damit auch des deutschen Steuerzahlers.

Die persönliche Immunität der Amtsträger und Bediensteten kann durch den Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. den Geschäftsführenden Direktor aufgehoben werden. Dadurch wird Missbrauch entgegengewirkt. Vergleichbare Regelungen gelten u. a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z. B. die Afrikanische Entwicklungsbank und die Asiatische Entwicklungsbank.

Ich darf Ihnen versichern, der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus in vollem Umfang wahrnehmen. Er muss nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien, wie insbesondere der Haushaltsausschuss, werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Marcus Weinberg