Frage an Marcus Weinberg bezüglich Gesundheit

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Frage an Marcus Weinberg von Daniel H. bezüglich Gesundheit

Hallo!

Der Inzidenzwert wie wir ihn bereits kennen, soll nun im Infektionsschutzgesetz eingebaut werden.

Es wurde bereits angemerkt, dass dieser Wert nicht mehr angemessen sei - ich gehe weiter, und sage, dass er die tatsächliche Situation überhaupt nicht objektiv darstellen kann - er ist sogar über die Anzahl der durchgeführten Tests steuerbar!!

Die Einwohnerzahl ist ja nun grundlegend konstant.
Damit ist die Gesamtzahl der maximal positiv Getesteten, die es braucht, um den Wert zu überschreiten, ebenfalls fix.

Die Positivenquote im Sommer lag um die 1% (aktuell angeblich bei 2-3%).

Damit lässt sich also ganz einfach ausrechnen und festlegen, wie viele Test durchgeführt werden müssen, um den Inzidenzwert zu überschreiten.

Für Hamburg (~1,85 Mio Einwohner)

=> bei 1,0 % Positiven-Testrate:
Inzidenzwert von 35 => ~ 9.250 Tests/Tag
Inzidenzwert von 50 => ~ 13.300 Tests/Tag

=> bei 3,0 % Positiven-Testrate:
Inzidenzwert von 35 => ~ 3.085 Tests/Tag
Inzidenzwert von 50 => ~ 4.440 Tests/pro Tag

Also lassen sich demnach relativ einfach die Maßnahmen und Einschränkungen der Grundrechte über ausreichend durchgeführte Tests herbeiführen.

Welche Kontrollfunktion wird gegen diese Missbrauchsmöglickeit geben?

Die Maßnahmen die dann dort stehen (auch Impfdokumentation siehe §36, d), (10), 1., b) findet man dort) , bedürfen noch einmal einer gesonderten Überlegung.

Man möchte mehr Rechtssicherheit für die Maßnahmen schaffen? Aber warum - man sollte sich eher fragen, wieso über die Maßnahmen als nicht rechtens entschieden werden konnte - weil sie Unrecht darstellen.

Man möchte für alles eine gesetzliche Grundlage schaffen (von Ausnahmen habe ich noch nichts gefunden).
Werden dann aus Ordnungswidrigkeiten Straftaten, da man nun gegen ein Gesetz statt gegen eine Verordnung verstößt?

Zum Schutz unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates, darf das Gesetz so nicht kommen, da der Bundestag zu einfach umgangen werden kann oder wie sehen Sie das?

Gruß Daniel Hanke

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CDU

Sehr geehrter Herr Hanke,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Berechnung der Corona-Fallzahlen und Inzidenzwerte. In den Sozialen Netzwerken kursieren im Moment viele Falschbehauptungen und manipulierte Statistiken. Darunter auch die von Ihnen getroffenen Aussagen. Die Aussage, dass es mehr Fälle gibt, je mehr getestet wird, kann so pauschal nicht getroffen werden. Der Anstieg der Fallzahlen in Deutschland lässt sich nicht alleine durch die Erhöhung der Tests erklären.

Die Tests sind ein essentieller Bestandteil der Pandemie-Bekämpfung und notwendig um Infektionsketten zu unterbrechen. Durch eine Erhöhung der Testung können so zunächst auch unentdeckte Infizierte identifiziert werden. Dies bedeutet aber nicht, wie von Ihnen angenommen, dass die Fallzahl automatisch steigt. Wenn Sie die Positivquote genauer betrachten, dann fällt auf, dass diese auch steigt, wenn in einer Woche weniger Testungen durchgeführt werden. In der 47. Kalenderwoche ist die Positivquote beispielsweise um 0,4% im Vergleich zu vorherigen Woche gestiegen, obwohl die Anzahl der durchgeführten Tests abgenommen hat. Dass die Anzahl der durchgeführten Tests auch einen Einfluss auf die Positivquote haben kann, wird auch vom Robert-Koch-Institut nicht bestritten, denn es ist die Teststrategie entscheidend. Diese wird an die jeweilige epidemiologische Lage angepasst. Je mehr Tests von willkürlichen Personen durchgeführt werden, desto niedriger dürfte die Positivquote ausfallen.

Lassen Sie mich noch etwas dazu sagen: Nach wie vor befinden wir uns weltweit und so auch in Deutschland in einer sehr dynamischen und ernstzunehmenden Situation. Die Zahl der COVID-19-Fälle ist besorgniserregend angestiegen. Gleichzeitig ist auch die Zahl der COVID-19-Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern gestiegen. Die Infektionszahlen sind zu hoch. Deswegen müssen auch weiterhin Maßnahmen getroffen werden, um Leben und Gesundheit zu schützen, die außerordentliche Belastung des Gesundheitssystems abzufedern, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten und die Infektionszahlen zu senken. Die Maßnahmen werden von der Bundes- und den Landesregierungen immer in Abwägung aller Erkenntnisse und Studien getroffen und sind der aktuellen Situation des Infektionsgeschehens angepasst. Dabei muss permanent abgewogen werden zwischen einerseits den Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen, also in diesem Fall das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen und andererseits weiteren Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger, die von den Einschränkungen betroffenen sind. Grundrechte sind prinzipiell nicht unbeschränkt gewährleistet, sie enden dort, wo die Grundrechte anderer beginnen, und müssen in einen sorgsamen Ausgleich gebracht werden. Das ist schon immer so, aber kommt in der aktuellen Krise besonders deutlich zum Tragen. An diesem Grundsätzen ändert sich auch in der aktuellen Lage nichts.

An dieser Stelle möchte ich auch auf Ihre Frage eingehen, ob der Bundestag so einfach umgangen werden kann. Damit spielen Sie auf das das „3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ an. 1. Alle Regelungen des Gesetzentwurfes dienen der Erfüllung des Grundgesetzes, nämlich konkret der Erfüllung des staatlichen Schutz-auftrags aus § 2 Abs.2 S.1 des Grundgesetzes: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Alle im Gesetzentwurf getroffenen Maßnahmen bauen auf diesem zentralen Rechtsgut auf. Sie sind überdies nur in einer extremen Notlage anwendbar, in der zu befürchten ist, dass dieses Gut bei Unterlassung von tiefgreifenden Maß-nahmen für viele Menschen nicht mehr gewährleistet werden kann. Wir befinden uns derzeit in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die weiter fort besteht und Voraussetzung für die aktuell getroffenen Maßnahmen ist. Über die epidemische Lage von nationaler Tragweite kann weiterhin nur der Deutsche Bundestag entscheiden. Die Parameter für das Vorliegen einer solchen Lage werden dabei künftig im Gesetz definiert. Es muss eine objektiv ersichtliche, ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bestehen, weil die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Notlage ausgerufen hat oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht oder stattfindet. Durch die fortlaufende Information der Bundesregierung wird das Parlament immer auf dem Laufenden gehalten. Insofern wird sich der Bundestag zukünftig fortlaufend mit der Lage der Corona-Pandemie beschäftigen und hat dabei jederzeit die Möglichkeit, die epidemische Lage nationaler Tragweite wieder aufzuheben und damit auch die weitreichenden Befugnisse der Exekutive zu beenden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg