Frage an Marcus Weinberg bezüglich Lobbyismus & Transparenz

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Marcus Weinberg
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Frage von Thomas S. •

Frage an Marcus Weinberg von Thomas S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Weinberg,

ich beziehe mich auf meine Frage vom 28.12. und danke für Ihre Antwort.
Leider trifft diese nicht ganz den Kern meiner Frage.

Ich würde gern verstehen, wie und durch wen die Behörde, die für die Durchsetzung dieser Regelungen verantwortlich ist, überwacht wird.
Oder mit anderen Worten: Wie kann sichergestellt werden, dass bei der Anwendung des Parteispendengesetzes auftretende Fehler, die ja überall mal passieren können, zutage gefördert werden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Bitte bleiben Sie gesund
Mit freundlichen Grüßen
T. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne gehe ich im Folgenden auf Ihre Nachfrage ein. Wie bereits erwähnt werden Parteispenden über 50.000 Euro dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet und in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Sie unterliegen damit nicht nur der Kontrolle des Deutschen Bundestages, sondern sind auch öffentlich einsehbar. Alle Parteispenden werden zudem im Rechenschaftsbericht der Parteien aufgeführt. Unrichtigkeiten dieses Berichtes sind ebenfalls unverzüglich und fristgerecht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zu melden. Dies ist handelsrechtliche Vorschrift, die ebenfalls für alle Kaufleute gilt und Aussagen über die Rechnungslegung, insbesondere zu Ansatz und Bewertung von Vermögungsgegenständen, zulässt.

In diesen Rechenschaftsberichten ist also eine lückenlose Aufstellung aller Zuwendungen je Zuwender mit Namen und Anschrift beizufügen. Die Rechenschaftsberichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht. Der Präsident des Deutschen Bundestages unterliegt dabei der Kontrolle des Bundesrechnungshofes. Dieser überprüft, ob die Prüfung der Rechenschaftsberichte des Bundestagspräsidenten ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Verstöße werden selbstverständlich umfassend aufgeklärt und geahndet.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg