Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Familie

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Maria Flachsbarth
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Frage von Heike P. •

Frage an Maria Flachsbarth von Heike P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr.Flachsbarth,
ich habe 2 Fragen an Sie.
1. Warum gibt es keine Schulbuchfreiheit mehr in Niedersachsen? Es müssen bei 2 Kindern und einer alleinerziehenden + verdienen Mutter für ca.250€ Bücher angeschafft und ausgeliehen werden, weil auch durch die Abschaffung der OS viele Bücher in den Schulen noch nicht vorhanden sind.
2. Warum gibt es Unterhalt für Kinder nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur für längsten 72 Monate, höchstens aber bis zum 12.Lebensjahr? Kinder sind in diesem Alter extrem teuer(Schulbücher, Klassenfahrten). Sollen die Kinder dann zur Arbeit geschickt werden? Ist eine höhere Schulbildung nicht mehr notwendig? Zu finanzieren ist sie kaum(Taschenrechner von der Schule vorgeschrieben ca.80€). Leider ist der Vater der Kinder durch Hartz IV nicht mehr in der Lage Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.(Ich habe auch vorher auch keinen ausreichenden Unterhalt erhalten. Die Zahlung war nicht einmal der Anspruch für 1 Kind). Für Zuschüsse irgendeine Art habe ich leider auch ca.100€ zuviel Einkommen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Heike Peter-Kastendiek

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CDU

Sehr geehrte Frau Peter-Kastendiek,

vielen Dank für Ihre Frage zur Schulbuchfreiheit und zum Unterhaltsvorschuss.

Hintergrund der im letzten Jahr eingeführten Regeln zur Lernmittelausleihe ist die desolate Finanzsituation des Landes Niedersachsen. Die von Christian Wulff geführte Landesregierung hat Niedersachsen vor zweieinhalb Jahren mit einer katastrophalen Verschuldung von 40 Milliarden Euro übernommen. Derzeit zahlt das Land Niedersachsen fast sieben Millionen Euro täglich allein für Zinsen. Wenn es uns nicht gelingt, auf diesem Gebiet in den nächsten Jahren eine Wende herbeizuführen, wird für die nächste Generation keine hinreichende Lebensgrundlage mehr zur Verfügung stehen. Das Land Niedersachsen hat die notwendigen Schritte für diese Kurskorrektur eingeleitet. Die dabei vorgenommenen Einsparungen sind hart aber notwendig und letztendlich alternativlos.

Das nunmehr eingeführte System der Lehrbuchausleihe versucht die Lehrbuchfinanzierung trotz der vorgenommenen Kürzungen für den einzelnen Bürger finanzierbar zu halten. Vergünstigungen sieht die neue Regelung dabei immer dann vor, wenn die Belastungen besonders hoch sind. Dieses gilt zum Beispiel für die Drei-Kinder-Regelung. Die Schulen sind angewiesen worden, dass sie bei drei oder mehr vorhandenen schulpflichtigen Kindern lediglich 80 % des Ausleihentgelts in Rechnung stellen sollen. Es handelt sich hierbei allerdings um eine so genannte Soll-Bestimmung, die bei Vorliegen besonderer Umstände außerkraft gesetzt wird. Die Schulen können vermögenden kinderreichen Eltern somit das volle Entgelt berechnen. Eine weitere Ausnahme enthält die Lehrbuchausleihe für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber.

Ich bedaure es außerordentlich, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann. Ich bin selber Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern und weiß daher, welche Kosten durch die Schulbuchausleihe entstehen.

Das von Ihnen ebenfalls angesprochene Unterhaltsvorschussgesetz wurde im Jahre 1980 von der Regierung Kohl verabschiedet. Das Gesetz ist erlassen worden, um Kindern zu helfen, die vom unterhaltsverpflichteten Elternteil keinen vollständigen Regelunterhalt erhalten. Der Staat springt in diesen Fällen mit einem Vorschuss ein. Die Unterhaltsvorschuss-Kassen leisten jährlich knapp 800 Millionen Euro Unterhalt für Kinder, von denen allerdings nur 22,5 % beim unterhaltsverpflichteten Elternteil zurückgeholt werden können. Die hohen Kosten machen es daher leider notwendig, den Leistungsanspruch auf eine Übergangszeit nach der Scheidung und eine Altershöchstgrenze von 12 Jahren zu beschränken. Kinder unter 12 Jahren sind betreuungsbedürftiger als ältere Kinder. Den jeweiligen Erziehungspersonen fällt es daher in der Regel noch schwerer, den notwendigen Lebensunterhalt durch eine Berufstätigkeit sicherzustellen.