Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Finanzen

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Maria Flachsbarth
CDU
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Frage von Martin und Tabea S. •

Frage an Maria Flachsbarth von Martin und Tabea S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Maria Flachbarth

in Ihrer Antwort an Herrn Lottmann schreiben Sie:
Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung".Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Nachvollziebar ist es vielleicht bei den Parteien, für uns Bürger jedoch nicht.

Das bringt mich gleich zu meiner nächsten Frage:
Wieso sind sich alle Parteien auf einmal einig (ausser vielleicht die linken)? Komischerweise passiert das nur wenn es um die eigenen Interessen der Abgeordneten geht.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet.

Ihre Wähler haben auch verzichtet. Jeder Wähler wäre wohl froh so eine Gehaltserhöhung zu bekommen.

Wieso zahlen unsere Politiker eigentlich nicht in die Rentenkasse ein?
Mit welchem Recht bekommen sie pensionsähnliche Ansprüche und wieso dürfen Abgeordnete eine bezahlte Nebentätigkeit ausüben, wärend jeder normale Arbeitgeber seine Nebentätigkeit versteuern muss.

Sehen Sie vielleicht die Politikverdrossenheit die jedem Wähler aus den ´Augen springt?

mfg
Martin und Tabes Schulz

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Antwort von
CDU

Ihre Anfrage zur Abgeordnetenentschädigung und Nebentätigkeiten

Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de vom 28.06.2011, in der Sie Bezug nehmen auf meine Antwort an Herrn Lottmann vom 14.06.2011. Gerne nehme ich nachfolgend dazu Stellung.
Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung mit ca. sechs Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen (gewählte hauptamtliche Bürgermeister und Oberbürgermeister mittlerer Kommunen sowie Richter an obersten Bundesgerichten). Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der jetzt geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird diese Bezugsgröße (ab 01. August 2011: 8323 Euro) weder zum 01. Januar 2012 noch zum 01. Januar 2013 erreicht.
Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten gegenwärtig eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 67. Lebensjahres werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits hat der Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, das Recht auf eine Entschädigung, wie sie auch den genannten vergleichbaren Berufsgruppen seit langem zuerkannt wird.
Der Deutsche Bundestag wird deshalb eine unabhängige Kommission einsetzen, die Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung einschließlich zukünftiger Regelungen der Altersversorgung der Abgeordneten bis zum Ende der 17. Wahlperiode vorlegen soll.
Darüber hinaus bestimmt das Abgeordnetengesetz, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, beim Bundestagspräsidenten anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Selbstverständlich unterliegen Nebentätigkeiten, wie jedes andere Einkommen auch, der Einkommenssteuer.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Flachsbarth