Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Finanzen

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Maria Flachsbarth
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Frage von Karl-Heinz L. •

Frage an Maria Flachsbarth von Karl-Heinz L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

beim stöbern auf dieser Seite bin ich u.a. auf Ihr Anwortschreiben an H. J. vom 9.11.2009 zum Thema Rente gestoßen. Unter Punkt 2 sagten Sie damals, dass für Bundeszuschüsse in 2009 78,9 Mrd. Euro geplant sind und das diese Position der größte Ausgabeposten im Bundeshaushalt ist.
Auf Rückfrage erfuhr ich kürzlich von der DRV, dass der Bund 2009 lediglich einen Betrag in Höhe von 57,3 Mrd Euro gezahlt hat.
Im übrigen möchte ich hier mal den Präsidenten der Rentenversicherung, Dr. Herbert Rische, zitieren. In seiner Pressemitteilung vom 24.06.2010 führte er aus, "die Bundesmittel sind keine Subvention für die gesetzliche Rentenversicherung." Mit den Bundeszuschüssen würden vielmehr Leistungen finanziert, die nicht zum "Kerngeschäft" der DRV gehören. "Ihre Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ist sachgerecht." Und weiter: "Nach jüngsten Schätzungen seien noch nicht einmal alle Ausgaben durch die Bundeszuschüsse gedeckt." Mit anderen Worten, von "Bundeszuschüssen" kann keine Rede sein. Im Gegenteil, der Bund entnimmt jährlich erheblich mehr als er durch "Zuschüsse" zurückerstattet.

Die Drucksache des Deutschen Bundestages 16/65 vom Nov. 2005 ist recht informativ. Auf Seite 331 heißt es dort u.a.: "die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen und Umverteilungsströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung, der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung belaufen sich derzeit auf rund 65 Mrd. Euro." (Das war die Betrachtung für 1 Jahr) Die Folgeseiten beschreiben das recht detailiert.

Ein erheblicher Teil der Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber wird demzufolge regelmäßig für Zwecke entnommen, die von der gesamten Gesellschaft zu tragen sind.
Meine Frage an Sie: Warum müssen die ges. Versicherten so viel mehr schultern als der "Rest" der Gesellschaft?

Mir freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Lottmann

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CDU

*Ihre Frage vom 1.3.2012*

Sehr geehrter Lottmann,

für Ihr Schreiben vom 1.3.2012 auf der Internetplattform abgeordnetenwatch mit der Frage, warum die gesetzlich Versicherten mit ihren Beiträgen so viel mehr schultern müssen als der "Rest" der Gesellschaft, danke ich Ihnen.

Im Laufe der Jahrzehnte wurde der Rentenversicherung nicht nur die Leistung der Renten an die Empfänger der gesetzlichen Renten aufgetragen, sondern auch eine Reihe allgemeiner gesellschaftlicher Aufgaben übertragen, deren Finanzierung der Gesellschaft als Gesamtheit (Steuerzahler) obliegt und nicht allein dem kleineren Kreis der Beitragspflichtigen. Den vom Bund gewährten steuerfinanzierten Zuschüssen zur Rentenversicherung kommt somit auch der Ausgleich dieser gesamtgesellschaftlich gewollten Ausgaben zu.

Die Zuschüsse des Bundes sollen zudem die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung insgesamt - auch angesichts des demographischen Wandels - gewährleisten. So wurde etwa die im Rahmen der Rentenreform 1992 vorgenommene zusätzliche Bindung des Bundeszuschusses an die Beitragssatzentwicklung ausdrücklich damit begründet, dass der Bund an den sich aus dem Wandel der Bevölkerungsstruktur ergebenden Belastungen der allgemeinen Rentenversicherung angemessen mit zusätzlichen Mitteln zu beteiligen sei. Der Ausgabenblock der allgemeinen Rentenversicherung insgesamt wird somit gespeist aus den Rentenversichertenbeiträgen sowie aus Bundeszuschüssen.

Rechtsgrundlage für die grundsätzliche Gewährung der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung ist die Vorschrift § 213 SGB VI Absatz 1: "Der Bund leistet zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung Zuschüsse."

Gemäß Absatz 2 dieser Vorschrift gewährt der Bund einen _allgemeinen Zuschuss _zur allgemeinen Rentenversicherung, soweit die Beiträge der Beitragszahler nicht ausreichen: "Der Bundeszuschuss zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung ändert sich im jeweils folgenden Kalenderjahr in dem Verhältnis, zu dem die Bruttolöhne je Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr stehen."

Gemäß § 213 Absatz 3 SGB VI zahlt der Bund aber ebenso zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung in jedem Kalenderjahr _zusätzliche Bundeszuschüsse_. Darunter fallen Leistungen wie Fremdrenten, Kindererziehungszeiten oder die Ausgaben aus der Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aus der DDR sowie einigungsbedingte Leistungen.

Auf diese Vorschriften bezieht sich auch das Bundesarbeits- und Sozialministerium in seinem Haushaltsplan, s. Einzelplan 11, s. 68,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706600.pdf , der die zusätzlichen Bundeszuschüsse gemäß den Verwendungen im Einzelnen aufzählt.

Jüngste Abschätzungen zeigen, dass die Höhe der zusätzlichen Bundeszuschüsse in etwa der Höhe der Kosten für diese nicht beitragsgedeckten Leistungen entspricht
( http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/Pressemitteilung/2011/2011_8_16_bundeszuschuesse_und_bundesmittel.html?nn=28150 ).

Ihre Sorgen, sehr geehrter Herr Lottmann, dass ein erheblicher Teil der Beiträge der gesetzlichen Versicherung und ihrer Arbeitgeber für Zwecke entnommen wird, die von der gesamten Gesellschaft zu tragen sind, konnte ich Ihnen anhand meiner Erläuterungen hoffentlich nehmen. Die Versicherten schultern bezüglich der Rentenfinanzierung nicht mehr als der "Rest" der Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth