Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Finanzen

Portrait von Maria Flachsbarth
Maria Flachsbarth
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Maria Flachsbarth zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karl-Heinz L. •

Frage an Maria Flachsbarth von Karl-Heinz L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.8.2012.

Ich habe schon verstanden, dass die Bundeszuschüsse zur Finanzierung der nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienen.

Sie vermeiden - offenbar aus gutem Grund - auf die Zahlen näher einzugehen. Sie wissen sicher ganz genau, dass die vom Bund auf die gesetzlichen Sozialversicherungen übertragenen Leistungen erheblich größer sind als durch Bundeszuschüsse erstattet wird.

Die von mir mehrfach erwähnte Bundesdrucksache 16/65 von 2005 weist einen Fehlbetrag von 65 Mrd. Euro in dem erwähnten Jahr aus. Davon entfallen auf die DRV allein 16,6 Mrd. Euro. Der Staat handelt m.E. völlig verantwortungslos, in dem er den Beitragzahlern der gesetzlichen Sozialversicherungen zumutet, mit ca. 65 Mrd. Euro pro Jahr für gesamtgesellschaftliche Aufgeben allein gerade zu stehen. Das bedeutet für die Betroffenen signifikante Leistungskürzungen. Alle anderen Bevölkerungsgruppen beteiligen sich nicht angemessen an diesen Aufgaben. Sie profitieren im Gegenteil davon, dass die Beitragszahler einseitig belastet werden. Mir ist völlig unverständlich, wie Sie im Wissen um diese Dinge davon sprechen können, dass der Staat hier seiner Verantwortung gerecht wird.

Bisher war ich immer der Meinung, dass § 3 GG für alle Bürger - also auch für Beitragszahler - gilt. Sollte ich mich da geirrt haben?

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth, da Sie meiner Frage bisher ausgewichen sind, stelle ich sie heute etwas anders. Meine Fragen sind:
Wann bezahlt der Staat den Fehlbertrag von 65 Mrd. Euro aus dem Jahr 2005 an die gesetzlichen Sozialversicherungen zurück?
Wann bezahlt der Staat die Fehlbeträge, die in allen Jahren bisher aufgetreten sind?

Erst wenn der Staat seine Schulden in den gesetzlichen Sozialversicherungen vollständig beglichen hat, kann davon die Rede sein, dass der Staat seiner Verantwortung gerecht wird.

Mit freundliche Grüßen

Karl-Heinz Lottmann

Portrait von Maria Flachsbarth
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lottmann,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 10.09.2012 zum Thema Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung.
Aufgrund unserer umfangreichen Korrespondenz habe ich die von Ihnen angefragte Thematik mit dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel, MdB diskutiert.

Staatssekretär Fuchtel teilte mir mit, dass die versicherungsfremden Leistungen sachgerecht finanziert seien. Wegen des besonderen Charakters der Rentenversicherung als Sozialversicherung und Solidargemeinschaft, die sich von einer Privatversicherung unterscheide, bestünden grundsätzliche Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den beitragsgedeckten und den sogenannten versicherungsfremden Leistungen. Staatssekretär Fuchtel bestätigte mir, dass der Bund sich über die Bundeszuschüsse, Beitragszahlungen und Erstattungen hinreichend an der Finanzierung der Ausgaben der Rentenversicherung beteilige.

Des Weiteren bestätigte mir der Staatssekretär, dass die Berechnungen des „Berichts der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung“ aus dem Jahr 2004 nach wie vor aktuell seien, da seit der Erstellung des Berichts keine wesentlichen Rechtsänderungen erfolgt seien, die die Höhe der nicht beitragsgedeckten Leistungen beträfen. Ihre Befürchtung, dass die Ausgaben der Rentenversicherung für nicht beitragsgedeckte Leistungen nicht ausreichend durch Bundesmittel abgedeckt seien, sei vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2011 der Anteil der Bundeszuschüsse (allgmeiner Bundeszuschuss, zusätzlicher Bundeszuschuss und Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der knappschaftlichen Rentenversicherung) mit 64,6 Mrd. Euro ein Viertel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ausmachte, nicht gerechtfertigt.

Staatssekretär Fuchtel führte weiter aus, dass der Bund im Jahr 2011 insgesamt 81,1 Mrd. Euro an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt habe (die Beiträge des Bundes für Kindererziehung und für behinderte Menschen in Werkstätten in Höhe von 13,2 Mrd. Euro, sowie die Erstattung des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung von 3,3 Mrd. Euro mit eingerechnet). Dies entspreche knapp einem Drittel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sehr geehrter Herr Lottmann, ich hoffe, sowohl meine vorangegangenen Ausführungen als auch die des Staatssekretärs Fuchtel konnten zur Klärung Ihres Anliegens beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Maria Flachsbarth