Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Maria Flachsbarth
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Frage an Maria Flachsbarth von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,

Auf abgeordnetenwatch schreiben Sie, Zitat:

"Das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten wird den berechtigten Anforderungen an Transparenz grundsätzlich gerecht. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags dem Parlamentspräsidenten ihre (monatlichen) Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen."

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_maria_flachsbarth-575-37563--f361514.html#q361514

Das von Ihnen gelobte Stufensystem weist die Nebenverdienste des Herrn Steinbrück mit Hilfe der 3. Stufe mit mind. 7000 €/Jahr aus.

3 x mind. 7000 €/Jahr - laut dieser Logik hätte Herr Steinbrück mind. 21 000 € in 3 Jahren an Nebenverdiensten eingefahren, in Wirklichkeit hat er aber über 1,2 Millionen € Honorar eingenommen.

Frage 1:

Ist das Transparenz, wenn ein System Nebenverdienstenur mit mind. 21 000 € benennt,
wo real mehr als das 50 fache (>1 200 000 €) kassiert wurde?

Ein weiteres Beispiel: MdB Peter Wichtel (2 langjährige Nebenverdienste, die laut dem 3-Stufensystem jeweils mehr als 7000€/Jahr betrugen), verweigert zielfördernde Auskünfte zu seinen Nebenverdiensten:

http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_peter_wichtel-575-38041--f340699.html#q34069
http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_peter_wichtel-575-38041--f356566.html#q356566
http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_peter_wichtel-575-38041--f359911.html#q359911

Die causa Steinbrück brachte Licht ins Dunkel:

"Der Abgeordnete Peter Wichtel zählt zu den Topverdienern im Bundestag. Neben seiner Diät hat er seit 2009 rund 218.750 Euro bei der Fraport verdient. Zu seinen Nebeneinkünften schweigt der CDU-Mann - und lässt über seine Mitarbeiter um Verständnis bitten

http://www.fr-online.de/offenbach/cdu-mann-in-der-diskussion,1472856,20617226.html

Frage 2:

Liefert Herr Wichtel nicht ein Beispiel für versuchte Intransparenz, die ihm durch das alte System leicht gemacht wurde?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Fragen via abgeordnetenwatch, in der Sie sich mit den Nebeneinkünften von Mitgliedern des Deutschen Bundestages auseinandersetzen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

In meiner Antwort an Herrn Zworski - auf die Sie sich bei Ihrer Fragestellung beziehen - erläutere ich, dass das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten den berechtigten Anforderungen an Transparenz grundsätzlich gerecht wird. Hierbei beziehe ich mich auf die ebenfalls meiner Antwort an Herrn Zworski zitierte Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Juli 2007, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte geeignet sind, die nötige Transparenz herzustellen. Denn dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit an Transparenz über die Nebentätigkeiten von Mitglieder des Deutschen Bundestages stehen die Rechte eines jeden Abgeordneten auf die Wahrung von Privatsphäre und allgemeinen Persönlichkeitsrechten entgegen, so dass die gegenläufigen verfassungsrechtlichen Garantien im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung und Abwägung in grundrechtskonformen Konsens gebracht werden müssen. Das geltende Recht zur Offenlegung von Nebentätigkeiten entspricht eben diesen Anforderungen.
Allerdings spreche ich mich auch in demselben Schreiben explizit für eine Reform der Offenlegungspflichten aus.
Ihre Kritik an einer unzureichenden Differenzierung bei Beträgen über 7000 Euro entspricht meiner Aussage über den Reformbedarf der geltenden Regelung, so dass wir diesbezüglich gleicher Meinung sind. Ich zitiere mein Schreiben an Herrn Zworski vom 29. November 2012: "Nachbesserungsbedarf besteht allerdings bei der Einteilung der Stufen. Die geltende Regelung differenziert in den höheren Einkommensbereichen nicht mehr ausreichend. Deshalb befürworte ich die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagene deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird." Genau hiermit soll im oberen Segment der Zuverdienste eine größere Transparenz geschaffen werden, welche ja auch Sie in Ihrem Schreiben fordern.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Flachsbarth