Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Maria Flachsbarth
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Frage von Carl-Alexander Freiherr von M. •

Frage an Maria Flachsbarth von Carl-Alexander Freiherr von M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

Sie stimmten, bei der 225. Sitzung des Deutschen Bundestages, am 28.2.2013, mit NEIN, auf die Frage ob
Trinkwasser ein Menschenrecht sei.

Meine Frage wie lange können Sie ohne Trinkwasser überleben?

Was war der Grund für Ihr Nein?

Sind Sie der Meinung, die Allgemeinheit kann sich Wasser von Nestlé und Co. leisten?

Entschuldigen Sie, ich bin sehr verunsichert, ob der Vertretung meiner Grundrechte, durch Sie.

Welche Hintergrundinformationen haben Sie, dass Sie NEIN sagten zum Grundrecht auf Trinkwasser?

Ihr sehr verunsicherter

Carl-Alexander Freiherr von Maltzahn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Freiherr von Maltzahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage die mich via abgeordnetenwatch.de am 8. Juni 2013 erreicht hat. Gerne nehme ich nachfolgend dazu Stellung.

Ich teile Ihre Sorge; dennoch konnte ich den Anträgen der Oppositionsfraktionen vom 28. Februar 2013 nicht zustimmen. In meiner Protokollerklärung zur Abstimmung ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17225.pdf; Seite 28168 ) habe ich deutlich gemacht, dass ich mich ausdrücklich gegen jegliche „Privatisierungs“- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung ausspreche.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus der der EU- Konzessions-Richtlinie ausgenommen bleibt.

Der Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat Ende Februar in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Eingangsformel der Richtlinie soll klargestellt werden, dass Wasser ein öffentliches Gut ist und Ziel der Richtlinie nicht die Privatisierung der Wasserversorgung ist. Insbesondere hat Kommissar Barnier angekündigt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dies dürfte in den ganz überwiegenden Fällen nicht der Fall sein. 100 % kommunale Versorgungsstrukturen bleiben vom Anwendungsbereich der Richtlinie ohnehin ausgenommen. Zudem sollen die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Festzuhalten ist, dass der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ein Schritt in die richtige Richtung ist, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Flachsbarth MdB