Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Recht

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Maria Flachsbarth
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Frage von Irmgard R. •

Frage an Maria Flachsbarth von Irmgard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Dr. Flachsbarth,

ich finde es unpassend, daß im Verfahren gegen Herrn W. viele Aspekte keine Rolle spielten. Meines Erachtens wird
völlig ausgeblendet, daß er schon als Niedersachsens MP über die
Wichtigkeit von Netzwerken sprach. Das sah man in einem ARD-Beitrag z.B. in folgenden zwei ARD-Sendungen:

http://www.youtube.com/watch?v=EsdrrJBH1c8
http://www.youtube.com/watch?v=7UNxu3ebhlk

Warum kümmert sich Ihre Partei nicht lieber um die Verteidigung von Menschen, die
aus purer Not kriminell gehandelt haben?
Kleinkriminelle werden oft hart bestraft, selbst wenn sie aus purer Not gehandelt haben, z.B. um ihren Kindern etwas zu ermöglichen und selbst dann, wenn der Staat ihnen z.B. ledigliche Unterstützung verweigerte. Bei Hartz IV-Beziehern unter 25 Jahren geht das z.B. besonders schnell.
Oder zu Unrecht Inhaftierte, die oft lange auf die Wiedergutmachung des Staats warten mußten und wohl weiterhin warten müßen.
Dagegen ist doch Herr W. wirklich weich gefallen, oder nicht?
Ich kann Sätze über Herrn W. wie z.B. " Er hat alles verloren", nicht mehr hören. Materiell lebt er sehr, sehr priviligiert auf Kosten der kleinen Malocher!

Ich sehe vielmehr eine typische Klassenjustiz, wenn man Menschen die Geldstrafen nicht bezahlen können einsperrt, andere aber mit einem Ehrensold für ihr unehrenhaftes Verhalten belohnt.
Ist es nicht geradezu gnädig, wenn jemand mit einem so hohen "Ehren"sold gerade einmal 20.000 Euro hätte zahlen müßen, um dem Prozess zu entkommen?

Herr Wulff führte in Niedersachsen eine Regierung an, die m.W. einen Justizminister und einen Innenminister in ihren Reihen hatte, die für ihre harte Haltung bekannt waren, z.B. bei Wiedergutmachungen für Justizopfer.
Warum greift Ihre Partei das m.E. kaum auf? Aus Respekt gegenüber jemanden der sich respektlos verhalten hat?

Mit freundlichen Grüßen

Irmgard Resch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Resch,

vielen Dank für Ihre Frage via abgeordnetenwatch vom 21.11.2013, in welcher Sie sich kritisch mit dem gegenwärtig am Landgericht Hannover anhängigen Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff auseinandersetzen. Gerne nehme ich im Folgenden dazu Stellung. Nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ist jeder Mensch vor dem Gesetz gleich, was insbesondere auch im Rahmen von Gerichtsverfahren gilt. Dem Gericht kommt die Aufgabe zu, den Sachverhalt zu ermitteln und anhand dessen schließlich die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklagepunkte zu überprüfen. Auf den einmal ermittelten Sachverhalt werden also die für alle Bürger und Bürgerinnen geltenden Gesetze angewandt und schließlich anhand dieser entschieden, ob ein strafbares Handeln des Angeklagten vorliegt oder nicht. Mit der derzeit stattfindenden Beweisaufnahme nimmt auch das Verfahren gegen Herrn Wulff diesen üblichen Gang, wie er in den Gesetzen normiert ist. Insbesondere an der groß angelegten Beweisaufnahme und auch der vorausgegangenen ausführlichen Prüfung der Möglichkeit einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Hannover wird deutlich, dass eine umfassende Überprüfung des Verhaltens von Herrn Wulff seitens der Justiz sehr wohl erfolgt. In einem Rechtsstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland ist, wird ein ehemaliger Minister- und Bundespräsident genauso behandelt wie jeder andere Beschuldigte auch, was durch den Prozess gegen Herrn Wulff nur bestätigt wird. Den Vorwurf der Klassenjustiz kann ich mithin nicht nachvollziehen. Unabhängig von der Behandlung durch die ohnehin unabhängige Judikative, sei es dahingestellt, ob die besondere Stellung Herrn Wulffs, als Person des öffentlichen Lebens, diesem zu seinem Vorteil gedieh, wird er seit Erhebung der Anschuldigungen doch von einer sehr kritischen medialen Berichterstattung begleitet. Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es gilt, die Frage nach der strafrechtlichen Beurteilung strikt von der politischen oder moralischen Bewertung des Verhaltens des ehemaligen Bundespräsidenten zu trennen. Bis zu einer etwaigen Verurteilung greift daher die Unschuldsvermutung auch für Herrn Wulff, genau wie in einem jeden Gerichtsprozess.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth, MdB