Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Maria Flachsbarth
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Frage von Raphael H. •

Frage an Maria Flachsbarth von Raphael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,
durch einen gewissen Zufall bin ich auf das Thema Werbung und damit im Zusammenhang Sexismus gekommen. Und wenn man weiterdenkt, kann man auch über Rassismus oder allgemein Diskriminierung sprechen, welches in Werbungen vorkommt. Nehmen Sie sich acht Minuten Zeit und sehen Sie sich folgendes Video an, wie verbreitet anscheinend Diskriminerung in Werbung immer noch ist. Mich interessiert Ihre Position zu diesem Thema. Wären Sie bereit, sich für eine entsprechende Gesetzesinitiative einzusetzen, welche solche Werbung untersagt? Finden Sie nicht auch, dass so etwas im 21. Jahrhundert nichts zu suchen hat?
https://www.youtube.com/watch?v=EE-ZbpJOL3o

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. November 2019 über abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich nach meiner Position zu Sexismus in Werbungen erkundigen.
Ebenso wie Sie bin ich der Meinung, dass sexistische Werbeinhalte nichts im 21. Jahrhundert zu suchen haben. Diese Auffassung teilt auch die Mehrheit im Parlament und so betont der Koalitionsvertrag, dass Sexismus in einer offenen, modernen und gleichberechtigten Gesellschaft keinen Platz hat und daher zu bekämpfen ist. Dies gilt ganz allgemein, aber auch speziell für Werbung.
Ein Gesetz, das sexistische Werbung als solche verbietet, gibt es bislang nicht. Konkret wurde darüber nachgedacht, eine entsprechende Klausel in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aufzunehmen. Diese Initiative scheiterte daran, dass das UWG in erster Linie einen funktionierenden Wettbewerb gewährleisten soll und nicht die Einhaltung ethischer Standards gewährleisten soll. In anderen Gesetzen, etwa dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV), kommen ethische Grundsätze zum Tragen,. §7 RStV etwa ist auf den Schutz der Menschenwürde gerichtet und nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 JMStV sind menschenverachtende Angebote generell unzulässig. Diskriminierende und insbesondere sexistische Aussagen können von diesen Vorschriften erfasst sein.
Die genannten Regelungen sind jedoch weit formuliert und daher häufig kein schlagkräftiges Instrument zur Bekämpfung sexistischer Werbung. Zurückzuführen ist das Fehlen konkreter gesetzlicher Regelungen vor allem darauf, dass eine eindeutige Einschätzung, wann eine Werbung noch vertretbar ist und wann sie die Grenzen von Sexismus und Diskriminierung überschreitet, mitunter schwer zu treffen ist. Ein Konsens in dieser Frage fehlt bislang.
Für die Einhaltung ethischer Standards bei der Werbung setzt sich der Deutsche Werberat ein. Der Deutsche Werberat hat ein System entwickelt, mit dessen Hilfe Werbung auf sexistische oder diskriminierende Inhalte überprüft werden kann. Im besten Fall können Unternehmen zur Rücknahme entsprechender Werbung bewegt werden. Wenn Sie auf Werbung treffen, die sie für ethisch fragwürdig halten, empfehle ich Ihnen daher, sich im Internet an dieses Gremium zu wenden. Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass auch dieses Verfahren – aus den bereits geschilderten Gründen – nicht immer zu befriedigenden Lösungen führt.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth