Frage an Maria Flachsbarth bezüglich Menschenrechte

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Maria Flachsbarth
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Frage von Kristin F. •

Frage an Maria Flachsbarth von Kristin F. bezüglich Menschenrechte

Wieso haben sie sich gegen eine Aufnahme gerade auch von besonders schutzbedürftig Geflüchteten entschieden? Die Abstimmung am 04. März hätte die Situation die jetzt vorherrscht vielleicht entschärfen können. Es ist ihre Aufgabe als Mitglied der regierenden Partei Menschenrechte zu wahren. Nach über fünf Jahren ohne große Aktion, ist es jetzt auf jeden Fall an der Zeit zu handeln. Und dazu gehört es, mehr als 150 minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen. Es ist ein Anfang, aber auch Sie müssen einsehen, dass dies immer noch viel zu wenig ist. Jeder einzelner Mensch dort, hat das Recht auf eine Verwirklichung der Menschenrechte.
Wie würden Sie gerne behandelt werden, wenn Sie seit fast fünf Jahren in einem Zelt hausen würden, versuchen mit all den wahnsinnig schlimmen Erlebnissen Ihrer Vergangenheit klarzukommen und jetzt durch ein Feuer Ihnen alles was Sie noch als Ihren Besitz bezeichnen können genommen wurde?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Floruß, 

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de zur Aufnahme der Geflüchteten aus Moria und allen anderen Lagern auf den griechischen Inseln.
Die neueste Entwicklung auf Lesbos machen in erster Linie deutlich, wie dringend eine gemeinsame europäische Antwort in der Migrationsfrage ist. Hilfe muss nun vorwiegend vor Ort geleistet werden. Die Europäische Kommission ist hier in der Pflicht unverzüglich zu handeln und die Hilfsangebote der europäischen Mitgliedstaaten zu koordinieren.
Deutschland hat bereits am 11. September den ersten Hilfskonvoi des THW mit Zelten, Feldbetten, Schlafsäcken und anderen Materialen zur Unterbringungen der Migranten und Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Weitere Hilfsgüter, die z.B. auch Sanitätscontainer umfassen, sind in den darauf folgenden Tagen entsandt worden. Auch andere EU-Mitgliedstaaten unterstützen Griechenland mit entsprechenden Hilfsgütern. Deutschland steht weiterhin bereit, sollte Griechenland weitere Unterstützung benötigen.
Wir belassen es aber nicht bei der Hilfe vor Ort, sondern haben Griechenland zusätzlich bereits in der Vergangenheit durch Übernahme von Migranten und Flüchtlingen entlastet und tun dies nun auch in dieser besonderen Situation. Bereits vor dem Brand übernahm Deutschland sowohl unbegleitete Minderjährige als auch kranke, behandlungsbedürftige Kinder und deren Kernfamilien im Rahmen einer europäischen Lösung. Unter den bereits aufgenommen Personen sind bisher 53 unbegleitete Minderjährige, 125 kranke, behandlungsbedürftige Minderjährige sowie 396 Angehörige aus deren Kernfamilien, insgesamt also 574 Personen. Nach Abschluss dieser Aktion wird sich die Zahl der übernommenen Personen auf knapp 1.000 Personen erhöhen.
Zusätzlich zu diesen Übernahmen hat die Bundesregierung angesichts der akuten Lage auf Lesbos angekündigt im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Aktion bis zu 150 weitere unbegleitete Minderjährige zu übernehmen. Darüber hinaus wurde Griechenland zur weiteren Entlastung angeboten, 408 Familien mit insgesamt 1.553 bereits in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten zu übernehmen. Insgesamt würde sich die Personenzahl damit auf ca. 2.750 Personen belaufen.
Bei allen Übernahmen von Migranten und Flüchtlingen aus Griechenland müssen wir jedoch beachten, dass wir damit kein falsches Signal senden, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, Deutschland werde die Migrationsfrage schon allein lösen. Die Chance auf ein gemeinsames europäisches Handeln würde dadurch eher behindert. Eine nachhaltige Lösung wird nur erreichbar sein, wenn das EU-Türkei-Abkommen endlich operativ ungesetzt wird und auf europäischer Ebene die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorangebracht wird. Bei GEAS sind insbesondere die folgenden vier Kernpunkte entscheidend, damit die Lösung trägt:
1. Die EU braucht einen gemeinsamen, wirksamen Außengrenzschutz.
2. Asylgesuche müssen durchweg bereits an der europäischen Außengrenze gestellt und geprüft werden. Bei Nichtschutzbedürftigen muss eine Zurückweisung bzw. Rückführung direkt von dort aus erfolgen.
3. Sekundärmigration muss innerhalb Europas mit wirksamen Maßnahmen unterbunden werden. Mitgliedstaaten, die einmal für Bewerber zuständig geworden sind, müssen hierfür dauerhaft zuständig bleiben. Anspruch auf Sozialleistungen darf es dann nur in diesen Staaten geben.
4. Jeder EU-Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden und einen angemessenen Beitrag in Bezug auf die Verteilung bzw. Versorgung der Schutzbedürftigen leisten.
Angesichts der umfassenden Herausforderung durch das Thema Flucht in einem Europa ohne Binnengrenzen ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen zwingend erforderlich. Nationale Alleingänge können nie mehr als ein Stückwerk sein, mit der wir keine nachhaltige Lösung des Problems erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth