Frage an Maria Klein-Schmeink bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Svenja E. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Svenja E. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,

laut "Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt" wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Beispiele sind das Kürzen von Schnäbeln bei Hühnern und Puten, bei Ferkeln das Abschneiden der Schwänze, bei Rindern das sogenannte Enthornen. All das ohne Grund, außer Profit, denn so verhindere man, so die Landwirte, dass die Tiere sich gegenseitig verletzen. Die Tiere verletzen sich aber nur gegenseitig, weil sie in viel zu großen Gruppen in viel zu kleinen Ställen gehalten werden.

Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Elbers

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Elbers,

vielen Dank für Ihre Anfrage und ihr Interesse an bündnisgrüner Tierschutzpolitik. Wir geben Ihnen und damit auch der „Albert-Schweizer-Stiftung“ Recht; in der industrialisierten Massentierhaltung gilt zu oft die Ausnahme von der Regel. Das deutsche Tierschutzgesetz ist für einen durchsetzungsstarken Tierschutz unzureichend formuliert und macht somit den Eingriff an Tieren in der industriellen Nutztierhaltung zum Standard.

Wir sind der Meinung, dass das im Jahre 2002 im Grundgesetz festgeschriebene Staatsziel Tierschutz und die Massentierhaltung im Widerspruch zueinander stehen und nicht miteinander vereinbar sind. Wir fordern eine Abkehr von der industrialisierten Massentierhaltung in der die Würde des Tiers missachtet und nur als Kostenfaktor betrachtet wird.

Die von Ihnen angesprochenen Verletzungen des Tierschutzgedankens bekämpfen wir auf zwei ganz konkreten Ebenen. Einerseits setzen wir uns bundesweit für die Einführung des Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzorganisationen wie der Albert-Schweizer-Stiftung oder des Deutschen Tierschutzbundes ein. Wir sind der Meinung, dass gerade Tierschutzorganisationen vor Ort die Missstände in der Tierhaltung - und damit Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht - am effektivsten bekämpfen und verhindern können. Dazu brauchen sie die Möglichkeit, auch juristisch gegen die Betreiber von Massentierhaltungsanlagen vorzugehen, wenn sie bei diesen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz belegen können.

Ferner entwickeln wir in der Bundestagsfraktion derzeit einen komplett neuen Entwurf für ein Tierschutzgesetz. Dieser Gesetzentwurf verbietet den Eingriff am Tier im Zusammenhang mit der Anpassung an Haltungssysteme. Da das Kürzen von Schnäbeln bei Geflügel, das Kupieren von Schwänzen bei Schweinen oder das Enthornen bei Rindern ausschließlich der Anpassungen an die katastrophalen Haltungsbedingungen dient, würden diese durch unseren Gesetzentwurf ausnahmslos verboten werden. Der Gesetzentwurf befindet sich in seiner redaktionellen Abschlussphase und soll im Herbst 2011 in das parlamentarischer Verfahren eingebracht werden.

In der Hoffnung, ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Maria Klein-Schmeink

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