Frage an Maria Klein-Schmeink bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Fritz B. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Fritz B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Wieso ist in Deutschland das sogenannte Schächten erlaubt.Ich dachte das man Tiere vor dem Töten erst betäuben muss.Man könnte das sogenannte koschere Fleisch auch importieren.
Wie stehen die Grünen und Sie zu diesen Thema und wann wird endlich diese Schlachtung im Namen der Religion abgeschafft.

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Barth,

vielen Dank für Ihre Frage zur Regelung des betäubungslosen Schlachtens. Wir Grünen lehnen alle schmerzhaften Eingriffe an Tieren ohne vorherige Schmerzausschaltung bzw. Betäubung ab. Das betäubungslose Schlachten ist in Deutschland zu Recht verboten. Ausnahmen sind nur mit einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung erlaubt, die an strikte Auflagen geknüpft ist.
Diese Ausnahmegenehmigung muss jedoch an den Nachweis gebunden sein, dass bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten. Auch in unserem Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz, den wir noch in diesem Jahr in den Bundestag einbringen, fordern wir eine solche Regelung für das Schächten. Ein Import von koscher oder halal geschlachtetem Fleisch würde das Problem nicht beheben sondern nur eine Verlagerung ins Ausland bedeutet. Dort würden die Tiere nicht zwingend besser behandelt werden und den weiterführenden Schutz durch das deutsche Tierschutzgesetz genießen.

Die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens erfordert eine ausgewogene Lösung, die das Grundrecht auf freie Religionsausübung und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz in Einklang bringt. Wir erwarten von der schwarz-gelben Koalition, dass sie den Gesetzesentwurf des Bundesrates möglichst zügig im Bundestag zur Abstimmung bringt. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Das belegt auch die neuerliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten. Darüber hinaus treten Bündnis 90/Die Grünen weiterhin für das Verfahren der Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom vor dem Schlachten ein. Aus unserer Sicht ist die Elektrokurzzeitbetäubung ein tragfähiger Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Denn es ermöglicht das für die Schächtung charakteristische Ausbluten, erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren aber Leiden und Schmerzen.

Wir sind der festen Überzeugung, es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun. Die im Tierschutzgesetz genannte Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle. Jetzt sind die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen des Deutschen Bundestages gefordert, endlich aktiv zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Klein-Schmeink MdB

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