Frage an Maria Klein-Schmeink bezüglich Gesundheit

Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael v. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Michael v. bezüglich Gesundheit

Schon weit unter den deutschen Grenzwerten treten durch den Mobilfunk Krebs und Erbschäden auf, aber auch Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Fruchtbarkeitsstörungen und vieles mehr (https://kompetenzinitiative.com/broschuerenreihe/). Die Grenzwertfestlegung erfolgt unter der Initiative der ICNIRP, die als privater, industrienaher Verein der Mobilfunkindustrie agiert. Dieser Verein wählt seine Mitglieder selbst aus. Das sind sogenannte Wissenschaftler, die behaupten, die Strahlung sei unterhalb der Grenzwerte ungefährlich. Zudem gibt es zwischen dem ICNIRP und dem Bundesamt für Strahlenschutz, der EU-Kommission und der WHO personelle Verflechtungen (https://klaus-buchner.eu/wp-content/uploads/2019/06/FB-Mobilfunk_Web_26-06-19-1.pdf). Wie ist es möglich, dass ein privater Verein mit Nähe zum Mobilfunk tonangebend ist, wenn es um Strahlenbelastung bzw. Strahlenschutz durch Mobilfunk geht? Warum wird dazu kein wissenschaftlich anerkanntes, neutrales bzw. unabhängiges Gremium herangezogen, um die Bevölkerung und deren politischen Vertreter vor Gesundheitsschäden durch Strahlenbelastung zu informieren bzw. zu schützen, zumal durch den geplanten Ausbau von 5G die Strahlenbelastung noch intensiviert wird?

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Kritik an den Besetzungsverfahren der ICNIRP ist uns bekannt und wir nehmen diese Kritik ernst, weil die ICNIRP, auch wenn sie selbst kein offizielles Gremium der WHO ist, doch einen wichtigen Einfluss auf Politikempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen Strahlen hat.

Wir haben deshalb in der neuesten Kleinen Anfrage "Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf die menschliche Gesundheit und Umwelt" (Bundestags-Drucksache 19/17939) eine Reihe von Fragen an die Bundesregierung zum Thema ICNIRP gestellt. Unter anderem wollen wir von der Bundesregierung wissen, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Vorwurf zieht, dass die Aufnahme in die ICNIRP daran geknüpft sei, eine bestimmte wissenschaftliche Meinung zu vertreten. Außerdem fragen wir die Bundesregierung, ob sie sich für eine Reform des Besetzungsverfahren der ICNIRP ausspricht und inwieweit eine Zusammenarbeit zwischen der ICNIRP und dem von der Bundesregierung neu gegründeten „Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder“ geplant ist.

Generell sind wir der Auffassung, dass beim Ausbau der Mobilfunk-Versorgung im Sinne des Vorsorgeprinzips ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit bei elektromagnetischen Feldern gewährleistet werden muss. Alle wissenschaftlichen Quellen, die hohen wissenschaftlichen Standards entsprechen, sollen zur Grundlage weiterer Entscheidungen bezüglich des 5G-Ausbaus gemacht werden. Dies schließt gegebenenfalls eine vorsorgeorientierte Anpassung der Grenzwerte und der Ausbauplanung ein. Weitere Informationen können Sie dem Antrag "Mobilfunk als Daseinsvorsorge" (Bundestagdrucksache 19/16518) entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

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